Informationen zu den Richtlinien der KV Hessen zur Qualitätssicherung von Ultraschalluntersuchungen
Am 01.01.2007 ist die "Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung" des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft getreten. Hierin sind Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall nach § 136 Abs. 2 SGB V bundesweit einheitlich geregelt.
Die Qualitätsprüfungs-Richtlinie ist seit Inkrafttreten auch für die Stichprobenprüfungen der KV Hessen beim Ultraschall maßgeblich. Davon ausgenommen ist lediglich die regelmäßige Überprüfung der ärztlichen Dokumentation bei der sonographischen Untersuchung der Säuglingshüfte, die in Anlage V der Ultraschall-Vereinbarung gesondert geregelt ist.
Durch das Inkrafttreten der Qualitätsprüfungs-Richtlinie war eine Aktualisierung der "Richtlinien der KV Hessen für die Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung bei Ultraschallleistungen" vom 12.09.1997 erforderlich. Diese enthalten ausschließlich die bereits in der alten Fassung enthaltenen Kriterien zur Qualitätsbeurteilung der Ultraschalluntersuchungen, da diese in der Bundesrichtlinie nicht geregelt sind.
Die aktualisierte "Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung von Ultraschalluntersuchungen gemäß § 136 SGB V" ist seit dem 01.03.2008 gültig.
Die Richtlinie finden Sie in der rechten Spalte zum Download.
Darüber hinaus können Sie die Richtlinie in Papierform bei der zuständigen Fachabteilung QS Sonographie über die E-Mail-Adresse anfordern.














