Psychotherapie
Ansprechpartner:
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Psychotherapie
Frau Bebronne
Georg-Voigt-Straße 15
60325 Frankfurt
Tel: (0 69) 79 50 2 -742
Fax: (0 69) 79 50 2-208
Sie können in der rechten Spalte direkt per Mail Kontakt aufnehmen.
Die Ausführung und Abrechnung der drei anerkannten Verfahren der Psychotherapie - tiefenpsychologisch fundierte, analytische und Verhaltenstherapie - im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung möglich. Die Voraussetzungen zur Erfüllung der hierfür erforderlichen fachlichen Befähigung sind für ärztliche Psychotherapeutherapeuten, psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in den §§ 5,6,7 der Psychotherapie-Vereinbarung geregelt. Für die bereits für ein Verfahren zugelassenen Psychotherapeuten besteht die Möglichkeit, die Ausführung und Abrechnung eines zweiten Verfahrens zu beantragen. Für die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für ein "Zweitverfahren" fehlte es bisher jedoch an der Festlegung der hierfür nachzuweisenden fachlichen Befähigung.
In enger Abstimmung zwischen der Landeskammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PKT Hessen) und der Landesärztekammer Hessen (LÄK Hessen) wurden die Fachkundeanforderungen für den Erwerb einer Abrechnungsgenehmigung für psychotherapeutische Zweitverfahren erarbeitet und durch den Vorstand der KV Hessen beschlossen.
Seit dem 1. Quartal 2007 gilt die Berichtspflicht für psychotherapeutische Leistungen.
Über die Links in der Tabelle können Sie die relevanten Dokumente und Informationen herunterladen:
| Dokumente, Informationen und Links zur Qualitätssicherung Psychotherapie |
| Psychotherapie: Antrag auf Genehmigung |
| Fachkundeanforderung im Rahmen des Zweitverfahrens |
| Formular Berichtspflicht Psychotherapie(für Patienten) |
| Psychotherapie-Richtlinien (Link zur Homepage des GBA) |
| Psychotherapie-Vereinbarung - Anlage 1 BMV Ärzte und Ersatzkassen (Link zur Homepage der KBV) |














