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OnkologieÜbersichtsseite mit den Anträgen und Informationen zur genehmigungspflichtigen Leistung Onkologie. Neu: Ergänzende Onkologievereinbarung der KV Hessen ab 1. April 2011Onkologie-Vereinbarung - Qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten Seit 01.04.2011 gilt in Hessen für die Anerkennung als onkologisch qualifizierter Arzt die Onkologie-Vereinbarung auf Bundesebene in Verbindung mit der ergänzenden Onkologie-Vereinbarung der KV Hessen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen beantragen müssen. Erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung ist die Teilnahme an dieser Vereinbarung möglich.
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14.09.2011 |