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NuklearmedizinAnsprechpartner, Informationen und FormulareAnsprechpartner:
Hinweis zur Fachkundebescheinigung nach § 30 der Strahlenschutzverordnung:Diese Fachkunde ist bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle zu beantragen (in Hessen: Landesärztekammer Hessen, Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt, Tel: (0 69) 97 67 20). mit den erforderlichen Qualifikationsnachweisen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ein. Den Link zur Strahlenschutzverordnung finden Sie in der oben stehenden Tabelle.
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16.04.2012 |