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Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.


 
 

Nuklearmedizin

Ansprechpartner, Informationen und Formulare

Ansprechpartner: 

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Nuklearmedizin
Frau Hobohm

Tel.: (0 69)  79 50 2-751
Fax: (0 69)  79 50 2-785

In der rechten Spalte können Sie auch direkt per E-Mail Kontakt aufnehmen.

 

Formulare, Informationen und Links zur Qualitätssicherung Nuklearmedizin
Informationen zum Antrag auf Abrechnungsgenehmigung (zum Download als pdf-Datei)
Nuklearmedizin: Antragsformular (zum Download als pdf-Datei)
Nuklearmedizin: Meldung der apparativen Ausstattung (zum Download als pdf-Datei)
Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie (Link zur KBV)
Strahlenschutzverordnung (Link zum Bundesminsiterium für Recht)

  

Hinweis zur Fachkundebescheinigung nach § 30 der Strahlenschutzverordnung:

Diese Fachkunde ist bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle zu beantragen (in Hessen: Landesärztekammer Hes­sen, Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt, Tel: (0 69)  97 67 20).

mit den erforderlichen Qua­lifikationsnach­wei­sen bei der Kassen­ärztlichen Vereini­gung Hessen ein.

Den Link zur Strahlenschutzverordnung finden Sie in der oben stehenden Tabelle.

 

 

 
 

16.04.2012