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Nuklearmedizin

Ansprechpartner, Informationen und Formulare

Ansprechpartner: 

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Nuklearmedizin
Frau Hobohm

Tel.: (0 69)  79 50 2-751
Fax: (0 69)  79 50 2-785

In der rechten Spalte können Sie auch direkt per E-Mail Kontakt aufnehmen.

 

Formulare, Informationen und Links zur Qualitätssicherung Nuklearmedizin
Informationen zum Antrag auf Abrechnungsgenehmigung (zum Download als pdf-Datei)
Nuklearmedizin: Antragsformular (zum Download als pdf-Datei)
Nuklearmedizin: Meldung der apparativen Ausstattung (zum Download als pdf-Datei)
Qualitätssicherungsvereinbarung Strahlendiagnostik und -therapie (Link zur KBV)
 Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Link zur Homepage des GBA)
Strahlenschutzverordnung (Link zum Bundesminsiterium für Recht)

  

Für die Genehmigung zur Abrechnung nuklearmedizinischer Leistungen gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie in der aktuellen Fassung sind folgende Qualifikationen nachzuweisen:

§ 10 Nuklearmedizin

Für die Facharztbezeichnung "Arzt für Nuklearmedizin" sind folgende Voraussetzungen zu er­fül­len:

Für nuklearmedizinisch tätige Vertragsärzte sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Hinweis zur Fachkundebescheinigung nach § 30 der Strahlenschutzverordnung:

Diese Fachkunde ist bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle zu beantragen (in Hessen: Landesärztekammer Hes­sen, Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt, Tel: (0 69)  97 67 20).

Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass Sie darüber hinaus gemäß § 7 der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 eine behördliche Umgangsgenehmigung benötigen, was wiederum die Erfüllung der in § 30 der Strahlenschutzverordnung genannten Bedingungen vor­aussetzt. Die zuständige Behörde für die­ Beantragung der Umgangsgeneh­migung ist die für den Betriebsort zuständige Abteilung des Staatlichen Umweltamtes im Regierungspräsidium.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Qua­lifikationsnach­wei­sen bei der Kassen­ärztlichen Vereini­gung Hessen ein.

Den Link zur Strahlenschutzverordnung finden Sie in der oben stehenden Tabelle.

 

 

30464 kvh de
10.08.2011
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Tel: 069 79502-602
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Mo., Di. und Do.
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sowie Mi. und Fr.
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Ihr Ansprechpartner:
Frau Hobohm

Tel: (0 69) 79 50 2-751

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