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Mammographie-Screening: Kurzinformation zum Ablauf und Übersicht der sechs Screening-Regionen in Hessen

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Mammographie-Screening in Hessen und zu den Standorten der Mobilen Einheiten

Umfassende Informationen über das Screening bietet die offizielle Homepage des Mammographie-Screenings in Deutschland:

Link zu "www.mammo-programm.de"      

Unter anderem sind hier zu finden:

Kurzinformationen zum Ablauf:
Die Zentrale Stelle bei der KV Hessen in Wiesbaden lädt nach und nach alle Frauen der Zielgruppe 50 bis 69 Jahre in Hessen schriftlich zum Screening ein. Über die Reihenfolge der einzuladenden Gemeinden entscheiden die Vorgaben der Programmverantwortlichen Ärzte, die Verfügbarkeit von Meldedaten und das Alter der Frauen.

Es werden Daten der Meldeämter für die Einladungen verwendet; daher unterliegt die Zentrale Stelle besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Siehe auch  § 18 der Hessischen Datenübermittlungsverordnung (MeldDÜVO).

Die Frauen erhalten einen Terminvorschlag für die nächst gelegene Mammographie-Einheit (eine zertifiziertes Screening-Zentrum oder ein zertifizierte Mobile Einheit). Es wird darauf geachtet, den Frauen ein möglichst wohnortnahes Screening-Angebot zu machen. Jeder Mammographie-Einheit wurde ein bestimmtes Einzugsgebiet zugeordnet, in dem innerhalb von zwei Jahren alle anspruchsberechtigten Frauen einen Terminvorschlag für dieses Zentrum erhalten. Nur die Zentrale Stelle kann den Termin verschieben oder die Frau aus dem Verteiler löschen.

Interessierte Frauen, die nicht auf eine Einladung warten möchten, können sich bei der Zentralen Stelle melden (telefonisch Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr) und sich einen Termin zum Screening für einen Standort innerhalb der SE geben lassen, in der sie wohnen. Terminwünsche können auch über ein Formular an die ZS geschickt werden.

Eine Teilnahme außerhalb der eigenen SE (jedoch innerhalb Hessens) ist in Ausnahmefällen möglich.

Grundsätzlich haben Frauen alle zwei Jahre Anspruch auf Teilnahme am Screening. Terminverschiebungen sind bis zu 2 Monaten möglich, d.h. die Frau kann frühestens 22 und sollte spätestens nach 26 Monaten eingeladen werden.
Leider erhalten manchmal Frauen erneut eine Einladung, die erst vor weniger als 2 Jahren (bzw. 22 Monaten) am Screening teilgenommen haben. Grund dafür ist häufig die Änderung der Schreibweise der Geburtsorte durch die Meldeämter, deren Daten die Zentrale Stelle für die Einladung verwendet. Das Problem besteht bundesweit. Es gibt derzeit keine Möglichkeit, die so entstehenden Dubletten zu erkennen und den Versand der Einladung zu verhindern. Die Zentrale Stelle bittet daher um Verständnis und appelliert an die zu früh eingeladenen Frauen, sich ggf. zu melden, damit eine manuelle Korrektur des letzten Datums der Teilnahme vorgenommen werden kann.

Frauen mit 1. Wohnsitz außerhalb Hessens können nicht in Hessen am Screening teilnehmen (lt. Beschluss der AG Zentrale Stelle am 29.3.2006). Frauen, die in Hessen ihren ersten Wohnsitz haben, können nicht in anderen Bundesländern am Screening teilnehmen.

Bitte verweisen Sie interessierte Frauen ausschließlich an die
Zentrale Stelle
per Telefon 0180 - 36 26 666 (9 Ct./Min.)
per Fax an 0611 - 71 00 282
oder per Mail unter

Die Screening-Einheiten vor Ort oder das Team Mammographie-Screening bei der KV Hessen stehen für die Terminvereinbarung nicht zur Verfügung!

Die vereinbarten Termine werden täglich online von der ZS an die Screening-Einheiten übermittelt, die so über einen laufend aktualsierten Rezeptionskalender verfügen.

Die medizinische Verantwortung für das Screening tragen in jeder SE ein bis zwei Programmverantwortliche Ärztinnen und Ärzten (PV), die zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus dem niedergelassenen Bereich und Kliniken das Screening organisieren und durchführen.

Nimmt die Frau am Screening teil, so wird sie gebeten, einen Anamnesebogen auszufüllen, bevor die Mammographie angefertigt wird.

Innerhalb von etwa 10 Werktagen erhält die Frau eine schriftliche Benachrichtigung über das Ergebnis oder eine Einladung zur Abklärung direkt durch das Screening-Zentrum vor Ort. Falls die Frau es wünscht wird auch der behandelnde Haus- oder Frauenarzt informiert.

Der weitere Ablauf des Screenings liegt nicht mehr in der Verantwortung der Zentralen Stelle. In der Zentralen Stelle wird lediglich EDV-technisch registriert, ob eine Frau teilgenommen hat oder nicht  bzw. wann sie erneut zum Screening eingeladen werden soll.

Informationen zu den Standorten der Screeningeinheiten mit Kontaktdaten und den Programmverantwortlichen Ärzten finden Sie über diesen Link im "Mitglieder intern"-Bereich unserer Homepage. Dort können Sie weiterhin die Informationen zu den Standorten der Mobilen Einheiten einsehen.

29346 kvh de

11.06.2010
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sowie Mi. und Fr.
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Mammo-Screening Mobile Einheiten 07_05_2010

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Ihr Ansprechpartner:
Zentrale Stelle Mammographie-Screening

Tel: (01 80) 36 26 66 6

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