MRSA
Zum 1. April 2012 tritt die neue Vergütungsvereinbarung zur Diagnostik und Behandlung von MRSA in Kraft. Damit soll die Versorgung von Patienten, die Träger eines methicillinresistenten Staphylococcus aureus (MRSA) sind oder sogar eine Infektion mit diesem Keim erlitten haben, verbessert und die Zahl der Neuinfektionen verringert werden.
Ziel der beschlossenen Maßnahmen ist es, den Anteil resistenter Stämme von Staphylococcus aureus an der Gesamtheit der nachgewiesenen Stämme deutlich zu reduzieren. So kann das individuelle Risiko von Patienten, durch eine Infektion von MRSA ernsthaften Schaden zu nehmen, deutlich gemildert werden.
Teil der neuen Vereinbarung ist deshalb eine Überprüfung auf die MRSA-Trägerschaft bei bestimmten Risikopatienten. Patienten mit positivem MRSA-Nachweis sollen nach Möglichkeit durch eine Eradikationsbehandlung von diesem Keim befreit und damit vor einer späteren schwerwiegenden Infektion geschützt werden. Gleichzeitig soll so die Weitergabe des Keimes an andere Personen unterbunden werden.
Die Auswahl der im Rahmen der Vergütungsvereinbarung zu behandelnden Patienten richtet sich an den Risikokriterien des Robert-Koch-Institutes (RKI) aus und berücksichtigt dabei vor allem den bekannten Zusammenhang zwischen bestimmten erkrankungsbedingten Risikofaktoren und einem stationären Aufenthalt.
Patienten, die im Rahmen der neuen Vereinbarung ambulant versorgt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der MRSA-Risikopatient muss in den letzten sechs Monaten stationär behandelt worden sein (mindestens vier zusammenhängende Tage) und zusätzlich die folgenden Risikokriterien erfüllen:
- positiver MRSA-Nachweis in der Anamnese und/oder
- zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren:
- chronische Pflegebedürftigkeit (mindestens Stufe 1),
- Antibiotikatherapie in den zurückliegenden sechs Monaten,
- liegende Katheter (z. B. Harnblasenkatheter, PED-Sonde),
- Dialysepflicht,
- Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen.
Erfüllt ein Patient die Risikokriterien und wird er im Zeitraum von sechs Monaten nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus in der vertragsärztlichen Praxis vorstellig, stellt der Vertragsarzt zunächst fest, ob eine MRSA-Trägerschaft oder sogar -Infektion vorliegt (MRSA-Status). Ist der Abstrich positiv oder liegt bereits ein MRSA-Nachweis aus dem Krankenhaus vor, erfolgt eine Eradikationsbehandlung. Der Erfolg sollte durch entsprechende Nachkontrollen überprüft werden.
Zur Abbildung des Leistungsgeschehens und der verschiedenen möglichen Schritte wurden Gebührenordnungspositionen (GOP) geschaffen, die Ärzte mit einer entsprechenden Genehmigung ab 01. April 2012 abrechnen dürfen. Die Einführung der neuen GOP erfolgt nicht unmittelbar im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), sondern als eigenständige Vergütungsvereinbarung mit zweijähriger Befristung. Die Finanzierung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, zu festen Preisen und ohne Mengenbegrenzung.
Die Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit MRSA ist an eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung gebunden. Ärzte, die diese Leistungen erbringen wollen, müssen eine Zusatzausbildung „Infektiologie“ oder eine Schulung mit entsprechender Zertifizierung nachweisen. Zur Erlangung der MRSA-Zertifizierung wird derzeit von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ein MRSA-Online-Training mit anschließendem Fragebogentest entwickelt. Das Online-Training wird allen interessierten Ärzten ab voraussichtlich Ende März auf der KBV-Internetseite ( www.mrsa-ebm.de) kostenlos zur Verfügung gestellt. Ebenso werden auf dieser Seite weitere Informationen, Hinweise und praktische Tipps zur Behandlung von MRSA-Patienten bereitgestellt.
Für Rückfragen steht Ihnen die Abteilung Qualitätssicherung, Frau Euler, (0 69)79 50 2-480, E-Mail: ), gerne zur Verfügung.
Das Mitglieder-Rundschreiben der KV Hessen zur Einführung der neuen Vergütungsvereinbarung MRSA finden Sie über diesen Link im geschützten "Mitglieder intern"-Bereich unserer Homepage.
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Das Antragsformular sowie weitere Informationen zur Vergütungsvereinbarung „MRSA“ finden Sie hier zum Download als pdf-Dateien: |
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Antragsformular zur Durchführung und Abrechnung von MRSA-Leistungen |
| Beschluss des Bewertungsausschusses - Neue Vergütungsvereinbarung MRSA |
| Anhang zur Vergütungsvereinbarung MRSA |
| Informationen für die Praxis zur Vergütungsvereinbarung MRSA |
| Vergütungsvereinbarung MRSA |
| FAQ-Liste zur Vergütungsvereinbarung MRSA |
Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und dem Kompetenzzentrum Patientensicherheit erstellten
Informationsblätter zum Thema MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) finden Sie hier in der Übersicht.













