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Ringversuchszertifikate - Elektronische Übermittlung der Nachweise und Abrechnungsprüfung ab dem 2. Quartal 2011

Zum 2. Quartal 2011 erfolgt eine Abrechnungsprüfung hinsichtlich der Teilnahme an Ringversuchen.

Ringversuchszertifikate: Berücksichtigung im Abrechnungslauf ab dem 2. Quartal 2011

Bitte beachten Sie zum Thema Ringversuchszertifikate das Rundschreiben zur Abrechnung vom März 2011, das Sie im geschützten "Mitglieder intern"-Bereich unserer Homepage finden.
 
Die „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer  Untersuchungen“  (siehe Link zur Hompage der Bundesärztekammer) regelt die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen in der Heilkunde.    

In Teil B der Richtlinie sind Mindestanforderungen an die Sicherung der Qualität der Messergebnisse quantitativer laboratoriumsmediznischer Untersuchungen festgelegt. Diese Mindestanforderungen umfassen die interne und externe  Qualitätssicherung.  

Hiernach unterliegen die  von medizinischen Laboratorium durchgeführten quantitativen laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der internen Qualitätssicherung. Wird eine Messgröße an mehreren Geräten analysiert, so ist die interne Qualitätssicherung an jedem dieser Geräte durchzuführen.  

Zusätzlich unterliegen alle der Tabelle B 1a bis c dieses Teils aufgeführten Messgrößen der externen Qualitätssicherung.   

Mit Wirkung zum 01.01.2011 wurde in § 25 Bundesmantelvertrag Ärzte folgender Absatz 7 angefügt: 

 „Die Abrechnung von Laborleistungen setzt die Erfüllung der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer       Untersuchungen gemäß Teil A und B1 sowie ggf. ergänzender Regelungen der Partner der Bundesmantelverträge zur externen Qualitätssicherung von Laborleistungen und den quartalsweisen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der externen Qualitätssicherung durch die Betriebsstätte voraus.  

Sofern für eine Gebührenordnungsposition der Nachweis aus verschiedenen Materialien (z. B. Serum, Urin, Liquor) möglich ist und für die Materialien unterschiedliche Ringversuche durchgeführt werden, wird in einer Erklärung  bestätigt, dass die Gebührenordnungspositionen nur für das Material berechnet wird, für das ein gültiger Nachweis einer erfolgreichen Ringversuchsteilnahme vorliegt. Der Nachweis ist elektronisch an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zu übermitteln.“ 

Die elektronische Übermittlung der Ringversuchszertifikate erfolgt über die Praxissoftware.

 

Ringversuche werden von folgenden Veranstaltern angeboten:
 

 

 

 

 

28627 kvh de
08.03.2011
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