Interventionelle Radiologie - Alle Dokumente im Überblick
Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der diagnostischen und interventionellen Angiographien nach den Ziffern 34283 bis 34287 EBM ist durch die Qualitätssicherungsvereinbarung zur interventionellen Radiologie nach § 135 Abs. 2 SGB V geregelt.
Hierin sind neben fachlichen und apparativen nun auch räumliche und organisatorische Voraussetzungen zum Erwerb einer Abrechnungsgenehmigung für die diagnostischen und interventionellen Angiographien nach den Ziffern 34283 bis 34287 EBM definiert und weiterhin auch die Auflagen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung.
Die Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135 Abs. 2 SGB V ist nur noch in Bezug auf die apparativen Voraussetzungen anzuwenden.
Ansprechpartner:
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Radiologie
Rosa Feß
Tel.: (069) 79 50 2 - 754
Melanie Majarian
Tel.: (069) 79 50 2 - 920
Fax: (0 69) 79 50 2-785
E-Mail:
Informations- und Antragsunterlagen können Sie über die Links in der Übersicht herunterladen:
05.09.2011
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