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Sonderverträge nach § 73 c SGB V zum Hautkrebs-Screening

Informationen zu den Sonderverträgen zum Hautkrebsscreening

Verträge nach § 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens (U35) gelten nur für Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, die über eine Abrechnungsgenehmigung verfügen. 

 

Abgeschlossene Verträge

Vertragspartner Vertragsbeginn Vertragsinhalt

Techniker Krankenkasse (TK)  

1. April 2010 Vertragsinhalt nicht gleichlautend zu den nachfolgenden Verträgen; berechtigte Personen zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr, teilnehmende Ärzte werden der TK nicht gemeldet, Abr.-Nr. 93030 / 93031
 BKK R + V 1. Juli 2011 gleichlautender Vertragsinhalt; berechtigte Personen sind ab dem 18. bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, teilnehmende Ärzte werden der BKK gemeldet, Abr.-Nr. 93040 / 93041
BKK BraunMelsungen 1. Januar 2012 gleichlautender Vertragsinhalt; berechtigte Personen sind ab dem 18. bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, teilnehmende Ärzte werden der BKK gemeldet, Abr.-Nr. 93040 / 93041
BKK Pricewaterhouse-Coopers (BKK PwC ) 1. Januar 2012 gleichlautender Vertragsinhalt; berechtigte Personen sind ab dem 18. bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, teilnehmende Ärzte werden der BKK gemeldet, Abr.-Nr. 93040 / 93041
BKK Henschel Plus 1. Juli 2012 gleichlautender Vertragsinhalt; berechtigte Personen sind ab dem 18. bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, teilnehmende Ärzte werden der BKK gemeldet, Abr.-Nr. 93040 / 93041
mhplus BKK 1. April 2013 Protokollnotiz zum bereits abgeschlossenen Vertrag mit der R+V BKK - gleichlautender Vertragsinhalt; berechtigte Personen sind ab dem 18. bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, teilnehmende Ärzte werden der BKK gemeldet, Abr.-Nr. 93040 / 93041

BKK Herkules

1. April 2013 gleichlautender Vertragsinhalt; berechtigte Personen sind ab dem 18. bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, teilnehmende Ärzte werden der BKK gemeldet, Abr.-Nr. 93040 / 93041

  

Beanstandeter Vertrag

Schwenninger BKK, Vertrag mit Wirkung ab 1. Januar 2012 (gleichlautender Vertragsinhalt).
Beanstandung durch das Bundesversicherungsamt im Hinblick auf das fehlende Erfordernis einer Einschreibung der Versicherten.

Der Vertrag wurde mit sofortiger Wirkung (Stichtag 16. Mai 2012) nicht mehr umgesetzt. (Alle betreffenden Ärzte wurden mittels Rundschreiben darüber informiert).

Abrechnungs-Ende im Regelwerk Stichtag 5. Juni 2012.

 

 

Hinweis zu den abgeschlossenen Verträgen nach § 73 c SGB V

Mit Erbringung und Abrechnung der nachfolgenden Leistung (Hessenspezifische Abrechnungsnummern 93030, 93031, 93040, 93041) erklären Sie zugleich Ihre Teilnahme an diesen Verträgen und erkennen die Vertragsinhalte für verbindlich an.

Sofern Sie uns Ihre Teilnahme erklären, wird von seitens der KV Hessen eine Liste mit Ihren Praxiskontaktdaten (Praxisname, Vor- und Zuname, Straße und Hausnummer, PLZ, Ort sowie Telefonnummer) für Auskunftszwecke den betreffenden Krankenkassen zur Verfügung gestellt. 

 

Leistungsspektrum = Gebührenordnungsposition (GOP)

Nach Erteilung der Abrechnungsgenehmigung ist eine Abrechung nachfolgender Leistungen möglich: 

Mit Erbringung und Abrechnung der nachfolgenden Leistung (Hessenspezifische Abrechnungsnummern 93030, 93031, 93040, 93041) erklären Sie zugleich Ihre Teilnahme an diesen Verträgen und erkennen die Vertragsinhalte für verbindlich an (siehe auch Sonderverträge nach § 73 c SGB V zum Hautkrebs-Screening).

Sofern Sie uns Ihre Teilnahme erklären, wird von seitens der KV Hessen eine Liste mit Ihren Praxiskontaktdaten (Praxisname, Vor- und Zuname, Straße und Hausnummer, PLZ, Ort sowie Telefonnummer) für Auskunftszwecke den betreffenden Krankenkassen zur Verfügung gestellt.

 

Abrechnungsfähig nur für Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten:

Hessenspezifische Abrechnungsnummern

93030              Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs bei weiblichen Versicherten der Techniker Krankenkasse zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr

93031              Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs bei männlichen Versicherten der Techniker Krankenkasse zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr                                     

93040              Durchführung einer ambulanten Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung für weibliche Versicherte der BKK R+V, BKK B. Braun Melsungen,
                        BKK PwC, BKK Henschel Plus, mhplus BKK, BKK Herkules
ab 18. bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres

93041              Durchführung einer ambulanten Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung für männliche Versicherte der BKK R+V, BKK B. Braun Melsungen,
                        BKK PwC, BKK Henschel Plus, mhplus BKK, BKK Herkules
ab 18. bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres

EBM 01745     Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs gemäß Abschnitt B. 5 oder C. 2 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie

 

Abrechnungsfähig nur für Hausärzte:  


EBM 01745     Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs gemäß Abschnitt B.5 oder C.2 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie 

EBM 01746     Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01732 (Gesundheitsuntersuchung) für die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs gemäß Abschnitt B.5 oder C.2
                       der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie

       

Die Übersicht können Sie hier ebenfalls als pdf-Dokument herunterladen.

 

36495 kvh de
12.04.2013
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