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Fortbildungsveranstaltung Hautkrebs-Screening der KV Hessen

Fortbildungsprogramm nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Informationen, Programm und Online-Anmeldung

Das Fortbildungsprogramm wird nach dem Fortbildungskonzept der Kommission Hautkrebs-Screening der KBV (Vorsitzende: Professor Dr. med. Thomas Luger, stellv. Vorsitzender: Dr. med. Michael Reusch, koordiniert durch Professor Dr. med. Eckhard W. Breitbart durchgeführt. Das Fortbildungsprogramm entspricht der Richtlinie (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA, Link http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/17/).

Das Fortbildungsprogramm Hautkrebs-Screening wurde von der Kommission Hautkrebs-Screening Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) im Deutschen Hausärzteverband entwickelt.

Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie wurde zum 1. Juli 2008 um das Hautkrebs-Screening ergänzt. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre den Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung. Diese Untersuchung kann von Hausärzten sowie von Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten erbracht werden.Voraussetzung für das Erlangen der Genehmigung ist der Qualifikationsnachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer anerkannten 8-stündigen Fortbildungsveranstaltung.

Details zum Kurs 


Veranstaltungstermine  

Die maximale Teilnehmerzahl von 60 Personen für die Fortbildungsveranstaltung am 20. April 2012 ist bereits erreicht worden.
 
Die KV Hessen wird aufgrund zunehmender Anfragen sowie Anmeldungen eine weitere Fortbildungsveranstaltung im Mai oder Juni 2012 anbieten.
 
Der genaue Fortbildungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
 
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Qualitätssicherung, Frau Maria Kazantsidou Telefon: (0 69) 79 50 2-125.


Anmeldung

Zu den Fortbildungsveranstaltungen der KV Hessen zum Hautkrebs-Screening können Sie sich über diesen Link zur Online-Seminarbuchung anmelden.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung auf postalischem Weg. Sollten Sie diese bis vier Wochen vor Kursbeginn  nicht erhalten haben bitte wir Sie um Kontaktaufnahme.


Zusätzlich finden Sie hier Informationen zur Fortbildungsveranstaltung und ein Anmeldeformular für die Anmeldung per Fax als pdf-Datei zum Download.


Zielgruppe

Hausärzte und Dermatologen

Veranstaltungsort             

Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Georg-Voigt-Strasse 15, 65936 Frankfurt am Main

(Link zum Anfahrtsplan)

Kurs-Dauer

14:00 Uhr bis 22:30 Uhr

Teilnahmegebühr*

150.- €  (incl. 70.- € Schulungsmaterial und Verpflegung)   

*Teilnahmegebühr:  

Bei Kursteilnehmern, die an der vertragsärztlichen Versorgung der KV Hessen teilnehmen,  besteht die Option einer Abbuchung  der Teilnahmegebühr über das Honorarkonto. Sofern die Abbuchung über das Privatkonto erwünscht ist, sind die genauen Kontoangaben auf dem Anmeldeformular anzugeben. 

Bei Kursteilnehmern, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, ist eine Begleichung der Teilnahmegebühr vor Beginn der Fortbildungsveranstaltung fällig.  

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der KV Hessen.

 

Fortbildungsmappe              

Inhalt:

Der Studienbrief sowie die umfangreiche Fortbildungsmappe in das komplexe Thema des Screenings erhalten die Kursteilnehmer bei der Präsenzveranstaltung.


Referenten:          

Dr. med. Philip Sänger
Allgemeinarzt

Dr. med. Walter Frisch
Dermatologe

Kursinhalt

Zertifizierte Fortbildung zur Durchführung und Abrechnung der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. 

Mit dieser 8-stündigen Fortbildungsmaßnahme werden Sie umfassend über die Diagnostik und medizinische Bedeutung des Hautkrebs informiert. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Vermittlung des klinischen Wissens.

 

Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung: 

 

Den Ablaufplan der Fortbildungsveranstaltung zur Veranstaltung für Hausärzte und  Dermatologen können Sie über diesen Link als pdf-Datei herunterladen.

 

Fortbildungszertifikat

Nach erfolgreicher Teilnahme an der 8-stündigen Fortbildungsveranstaltung erhalten die Kursteilnehmer am Ende der Veranstaltung das Zertifikat.


Zertifizierungspunkte

Der vollständige Besuch der Fortbildungsveranstaltung wird von der Landesärztekammer Hessen mit 11 Punkten zertifiziert.
Dies setzt voraus, dass der Teilnehmer am Fortbildungstag der KV Hessen seinen persönlichen Barcode zur Verfügung stellt.

 

Informationen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren   

Wie erhalten Sie die Abrechnungsgenehmigung für das Hautkrebs-Screening?

Bitte reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie den Qualifikationsnachweis über die Teilnahme an einer 8-stündigen Fortbildungsveranstaltung „Hautkrebs-Screening“ bei der KV Hessen ein. 

 

Nach Erteilung der Abrechnungsgenehmigung ist eine Abrechung nachfolgender Leistungen möglich -

 Nur von Dermatologen:

EBM-Ziffer Leistungslegende
01745   Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs gemäß Abschnitt B. 5 oder C. 2 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
93030  Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs bei weiblichen Versicherten der Techniker Krankenkasse zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr
 93031    Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs bei männlichen Versicherten der Techniker Krankenkasse zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr

 

 

 93040

Hinweis:
Der Sondervertrag nach § 73 c SGB V zwischen KVH und R + V BKK ist zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Die Teilnahme an diesem Vertrag ist für die Vertragsärzte freiwillig. Mit Erbringung und Abrechnung der entsprechenden Leistungen erklärt der Vertragsarzt zugleich seine Teilnahme sowie das Einverständnis, dass die in Abs. 4 des Vertrages genannten Daten der R + V BKK zur Verfügung gestellt werden. Eine nicht erwünschte Teilnahme ist der KVH mitzuteilen:  

Durchführung einer ambulanten Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung für weibliche Versicherte  der BKK R+V ab 18 bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres            

93041  Durchführung einer ambulanten Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung für männliche Versicherte der BKK R+V ab 18 bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres

 

 Nur von Hausärzten:

EBM-Ziffer Leistungslegende
01745  Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs gemäß Abschnitt B.5 oder C.2 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
 01746  Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01732 (Gesundheitsuntersuchung) für die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs gemäß Abschnitt B.5 oder C.2 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie

 

Sonderverträge nach § 73 c SGB V zum Hautkrebs-Screening 

Vertrag nach § 73 c SGB V : Ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Versicherte der Techniker Krankenkasse, ab 1. April 2010 

Mit Wirkung ab dem 1. April 2010 hat die Technicker Krankenkasse (TK) mit der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) einen Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens geschlossen.

Zu den anspruchsberechtigten Personen zählen die zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der Techniker Krankenkasse (TK) versicherten Personen mit einem Alter ab 20 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung ohne Zuzahlung durch einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, der sich durch eine anerkannte Fortbildung für das Hautkrebs-Screening zertifiziert hat.

 

Vertrag nach § 73 c SGB V : Ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Versicherte der R+V Betriebskrankenkasse, zum 1. Juli 2011

Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2011 hat die R+V Betriebskrankenkasse (R+V BKK) mit der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) einen Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens geschlossen.

Zu den anspruchsberechtigten Personen zählen die zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der R+V BKK versicherten Personen mit einem Alter ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung ohne Zuzahlung durch einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, der sich durch eine anerkannte Fortbildung für das Hautkrebs-Screening zertifiziert hat. 

 

Vertrag nach § 73 c SGB V : Ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Versicherte der BKK Braun, zum 1. Januar 2012

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 hat die BKK B. Braun mit der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) einen Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens geschlossen.

Zu den anspruchsberechtigten Personen zählen die zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der R+V BKK versicherten Personen mit einem Alter ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung ohne Zuzahlung durch einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, der sich durch eine anerkannte Fortbildung für das Hautkrebs-Screening zertifiziert hat.

 

Vertrag nach § 73 c SGB V : Ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Versicherte der BKK PwC, zum 1. Januar 2012

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 hat die BKK PricewaterhouseCoopers (PwC BKK) mit der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) einen Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens geschlossen.

Zu den anspruchsberechtigten Personen zählen die zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der R+V BKK versicherten Personen mit einem Alter ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung ohne Zuzahlung durch einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, der sich durch eine anerkannte Fortbildung für das Hautkrebs-Screening zertifiziert hat.

 

Elektronische Dokumentation 

Die Dokumentation ist Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit des Hautkrebs-Screenings. Seit 1. Januar 2009 und gemäß der Richtlinie des G-BA zum Hautkrebs-Screening muss die im Rahmen des Früherkennungsprogramms durchgeführte Untersuchung und eventuelle Abklärungsdiagnostik ausschließlich in elektronischer Form dokumentiert werden.

Die vollständige Dokumentation ist Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit der Früherkennungsmaßnahme.

Zur Datenerfassung darf nur eine von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierte Software Verwendung finden.

Die Dokumentationsdaten sind für jedes Quartal, zeitgleich mit der Übertragung der Honorarabrechnung, d. h. mit den gleichen Fristen, bei der KV Hessen einzureichen.

Im Handout zur Online Abrechnung, Seite 21, ist das genaue Übermittlungsverfahren zur eDoku HKS dargestellt.  

36055 kvh de
20.02.2012
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