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HIV-Infektion / AIDS-Erkrankungen

Zum 01.07.2009 ist eine neue QS Vereinbarung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion / AIDS Erkrankungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V in Kraft getreten. Informationen und Unterlagen dazu finden Sie hier

Zum 01.07.2009 ist die Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion / AIDS-Erkrankung gemäß § 136 Abs. 2 SGB V in Kraft getreten.

 In der Qualitätssicherungsvereinbarung sind die Voraussetzungen, wie

  • die fachliche Befähigung des behandlungsführenden Arztes,
  • der einheitliche Dokumentationstandard
  • sowie die Förderung der Schwerpunktpraxen geregelt.

Vorgesehen ist ein kontinuierlicher Übergang von den regionalen Strukturverträgen. D.h., die vorgesehenen Übergangsregelungen vereinfachen den Übergang von regionalen Strukturverträgen auf diese Vereinbarung durch Erleichterungen im Nachweisverfahren zur fachlichen Qualifikation.

 

Ansprechpartner:

Sabine Kühn, Tel: (0 69) 79 50 2-593
Lisa-Simone Reith, Tel:  (0 69) 79 50 2-594

 Die wichtigsten Unterlagen finden Sie in der unten stehenden Tabelle aufgeführt:

Dokumente und Informationen zur Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/AIDS
Antragsformular zur Genehmigung
 HIV-Dokumentationsbogen(als pdf-Datei zum Ausfüllen)
Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/AIDS (Link zur Homepage der KBV)
Beschluss zur Qualitätssicherungsvereinbarung
Rundschreiben der KBV zur Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/AIDS

 


 
 

25.02.2011