Dies ist ein Ausdruck aus www.kvhessen.de. Die Urheberrechte liegen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. |
HIV-Infektion / AIDS-ErkrankungenZum 01.07.2009 ist eine neue QS Vereinbarung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion / AIDS Erkrankungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V in Kraft getreten. Informationen und Unterlagen dazu finden Sie hierZum 01.07.2009 ist die Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion / AIDS-Erkrankung gemäß § 136 Abs. 2 SGB V in Kraft getreten. In der Qualitätssicherungsvereinbarung sind die Voraussetzungen, wie
Vorgesehen ist ein kontinuierlicher Übergang von den regionalen Strukturverträgen. D.h., die vorgesehenen Übergangsregelungen vereinfachen den Übergang von regionalen Strukturverträgen auf diese Vereinbarung durch Erleichterungen im Nachweisverfahren zur fachlichen Qualifikation.
Ansprechpartner: Sabine Kühn, Tel: (0 69) 79 50 2-593 Die wichtigsten Unterlagen finden Sie in der unten stehenden Tabelle aufgeführt:
|
25.02.2011 |