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Hörgeräteversorgung für Jugendliche und Erwachsene: Qualitätssicherungs-Vereinbarung

Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur Hörgeräteversorgung ab 1. April 2012

Nach Einführung der neuen Gebührenordnungspositionen zur Hörgeräteversorgung bei Jugend­lichen und Erwachsenen zum 1. Januar 2012 haben sich die Partner der Bundes­mantel­­verträge zum 1. April 2012 auf Maßnahmen zur Qualitätssicherung geeinigt. Die neue Qualitäts­sicherungs-Vereinbarung Hörgeräteversorgung regelt die fachlichen/organisatori­schen Voraussetzungen, den Umfang sowie die Anforderungen an die Praxisausstattung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung schwerhöriger Patienten mit Hörgeräten. Die Verein­barung betrifft die Leistungen nach den Gebühren­ordnungspositionen 09372, 09373, 09374 und 09375 bzw. 20372, 20373, 20374 und 20375 EBM, deren  Ausführung und Abrechnung erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zulässig ist. 

Ein aktuelles Mitglieder-Rundschreiben zur Qualitätssicherungs-Vereinbarung Hörgeräteversorgung vom April 2012 finden Sie über diesen Link im "Mitglieder intern"-Bereich unserer Homepage.


Ansprechpartner:


Kassenärztliche Vereinigung Hessen 
Abteilung Qualitätssicherung
Hörgeräteversorgung

Frau Euler, (0 69) 79 50 2-480 

 

Informationen, Formulare und Links zur QS Hörgeräteversorgung Jugendliche und Erwachsene
Antragsformular Hörgeräteversorgung Neuantrag (zum Download als pdf-Datei)
QS Hörgereäte-Versorgung Ergänzungsblatt Muster(zum Download als pdf-Datei)
Qualitätssicherungs-Vereinbarung Hörgeräteversorgung (Link zur KBV)
 KBV-Praxisinformation Hörgeräteversorgung(zum Download als pdf-Datei)
 Fragebogen APHAB vor Hörgeräteversorgung (zum Download als pdf-Datei)
Fragebogen APHAB nach Hörgeräteversorgung (zum Download als pdf-Datei)
36230 kvh de
25.03.2013
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