Hörgeräteversorgung für Jugendliche und Erwachsene: Qualitätssicherungs-Vereinbarung
Nach Einführung der neuen Gebührenordnungspositionen zur Hörgeräteversorgung bei Jugendlichen und Erwachsenen zum 1. Januar 2012 haben sich die Partner der Bundesmantelverträge zum 1. April 2012 auf Maßnahmen zur Qualitätssicherung geeinigt. Die neue Qualitätssicherungs-Vereinbarung Hörgeräteversorgung regelt die fachlichen/organisatorischen Voraussetzungen, den Umfang sowie die Anforderungen an die Praxisausstattung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung schwerhöriger Patienten mit Hörgeräten. Die Vereinbarung betrifft die Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 09372, 09373, 09374 und 09375 bzw. 20372, 20373, 20374 und 20375 EBM, deren Ausführung und Abrechnung erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zulässig ist.
Ein aktuelles Mitglieder-Rundschreiben zur Qualitätssicherungs-Vereinbarung Hörgeräteversorgung vom April 2012 finden Sie über diesen Link im "Mitglieder intern"-Bereich unserer Homepage.
Ansprechpartner:
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Abteilung Qualitätssicherung
Hörgeräteversorgung
Frau Euler, (0 69) 79 50 2-480
| Informationen, Formulare und Links zur QS Hörgeräteversorgung Jugendliche und Erwachsene |
| Antragsformular Hörgeräteversorgung Neuantrag (zum Download als pdf-Datei) |
| QS Hörgereäte-Versorgung Ergänzungsblatt Muster(zum Download als pdf-Datei) |
| Qualitätssicherungs-Vereinbarung Hörgeräteversorgung (Link zur KBV) |
| KBV-Praxisinformation Hörgeräteversorgung(zum Download als pdf-Datei) |
| Fragebogen APHAB vor Hörgeräteversorgung (zum Download als pdf-Datei) |
| Fragebogen APHAB nach Hörgeräteversorgung (zum Download als pdf-Datei) |













