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Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern

Neue Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur Hörgeräteversorgung ab 1. Juli 2012

Nach Einführung der neuen Gebührenordnungspositionen zur Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern zum 1. Januar 2012 haben sich die Partner der Bundesmantelverträge zum 01. Juli 2012 auf Maßnahmen zur Qualitätssicherung geeinigt. Die neue Qualitätssicherungs-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Kinder regelt die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen, den Umfang sowie die Anforderungen an die Praxisausstattung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung schwerhöriger Kinder mit Hörgeräten. Die Vereinbarung betrifft die Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 20338, 20339, 20340, 20377 und 20378, deren Ausführung und Abrechnung erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zulässig ist. 

 

Ein aktuelles Mitglieder-Rundschreiben zur  zur Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern vom Juli 2012 finden Sie über diesen Link im "Mitglieder intern"-Bereich unserer Homepage.


Ansprechpartner:


Kassenärztliche Vereinigung Hessen 
Abteilung Qualitätssicherung
Hörgeräteversorgung

Frau Euler, (0 69) 79 50 2-480 

 

Informationen, Formulare und Links zur QS Hörgeräteversorgung Jugendliche und Erwachsene
Qualitätssicherungs-Vereinbarung Hörgeräteversorgung (PDF)
 KBV-Praxisinformation Hörgeräteversorgung Kinder
Neuantrag Hörgeräteversorgung Kinder (PDF)
36885 kvh de
14.03.2013
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