Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern
Nach Einführung der neuen Gebührenordnungspositionen zur Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern zum 1. Januar 2012 haben sich die Partner der Bundesmantelverträge zum 01. Juli 2012 auf Maßnahmen zur Qualitätssicherung geeinigt. Die neue Qualitätssicherungs-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Kinder regelt die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen, den Umfang sowie die Anforderungen an die Praxisausstattung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung schwerhöriger Kinder mit Hörgeräten. Die Vereinbarung betrifft die Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 20338, 20339, 20340, 20377 und 20378, deren Ausführung und Abrechnung erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zulässig ist.
Ansprechpartner:
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Abteilung Qualitätssicherung
Hörgeräteversorgung
Frau Euler, (0 69) 79 50 2-480
| Informationen, Formulare und Links zur QS Hörgeräteversorgung Jugendliche und Erwachsene |
| Qualitätssicherungs-Vereinbarung Hörgeräteversorgung (PDF) |
| KBV-Praxisinformation Hörgeräteversorgung Kinder |
| Neuantrag Hörgeräteversorgung Kinder (PDF) |













