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Dialyse

Informationen, Formulare und Links zur Qualitätssicherung Dialyse

Zum 1. Januar 2011 ist eine aktualisierte Version der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse gemäß §§ 136 und 136a SGB V in Kraft getreten.

Ein Rundschreiben der KBV und der KV Hessen zu den Änderungen wurde am 17. November 2010 verschickt.
Sie können das Schreiben hier als pdf-Datei herunterladen.

Informationen, die aktuelle Version der Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse und Antragsunterlagen finden Sie über die Links in der Tabelle am Ende der Seite.

Die KV Hessen verschickt regelmäßig spezielle Informationen zur Umsetzung der Qulaitätssicherungs-Richtlinie Dialyse an die teilnehmenden KVH-Mitglieder.

Diese stellen wir Ihnen im geschützten "Mitglieder intern"-Bereich der Homepage als pdf-Dateien über diesen Link zur Verfügung.  

In der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse sind Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Ergebnisqualität in der Versorgung chronisch nierenkranker Patienten festgelegt. Alle Ärzte, die Blutreinigungsverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung durchführen, werden dazu verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden (d.h. externen) Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung zu beteiligen. 

Die Verpflichtung zur Datenerfassung und -übermittlung gem. der Qualitätssicherungs-Richtlinie besteht seit dem 2. Quartal 2007.

Zeitgleich mit dem Beginn der für alle Dialyseeinrichtungen verpflichtenden Datenerfassung und -übermittlung ab dem 3. Quartal 2007 besteht die Verpflichtung der Dialyseeinrichtungen zur Teilnahme an einem Rückmeldesystem (Benchmarking) gem. § 11 der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse.

Dialyseleistungen: Ziffern 13600 bis 13602 und 13610 bis 13612 EBM

Ansprechpartner bei Fragen zur Dialyse:

Kassenärztliche Vereinigung Hessen 
KV Hessen
Abteilung Qualitätssicherung Dialyse
Georg-Voigt-Straße 15
60325 Frankfurt/Main

Maria Kazantsidou, Tel: (0 69) 79 50 2-125
Susanne Scheurer, Tel: (0 69) 79 50 2-127

Fax: (0 69) 79 50 2-128

Sie können mit den Ansprechpartnern zur QS Dialyse in der rechten Spalte  auch per E-Mail Kontakt aufnehmen.

Informationen, Dokumente und Links zur Qualitätssicherung Dialyse:

Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse gemäß §§ 136 und 136a SGB V

Anlagen Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse


Beschluss zu den Änderungen der Richtlinie

Beschluss Veröffentlichung der vergleichenden Darstellung Berichte der QS-Kommissionen der Kassenärztlichen Vereinigungen

(Links zur Homepage des GBA)

Übersicht der Berichtersteller(zum Download als pdf-Datei)
Besondere Versorgungsaufträge: Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten - Anlage 9.1 BMV-Ä und EKV(Link zur KBV)
 Antrag auf Genehmigung zur Übernahme eines besonderen Versorgungsauftrages nach Anlage 9.1 BMV-Ä/ EKV für die nach § 3 Abs. 3 a) definierten Patientengruppen
Qualitässicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren - Anlage 3 BMV-Ä/EKV (Link zur KBV)
Die Vereinbarung regelt seit 1. Juli 2002 die Voraussetzungen zur Erbringung von Leistungen der Dialyse. Sie ist maßgeblich für der Durchführung des Versorgungauftrages gem. Anlage 9.1 der Bundesmantelverträge (Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten).
Dialyse: Antrag auf Nachweis der fachlichen Befähigung, Organisation und apparativen Ausstattung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren
(zum Download als pdf-Datei)

Dialysesachkosten: Übersicht über die Pauschalerstattungen
Übersicht über die zwischen der KBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen vertraglich vereinbarten Pauschalerstattungen für Sach- und Dienstleistungen bei der Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren

Dialyse-Dokumentationssysteme (zum Download als pdf-Datei)
Formular zur Dokumenationspflicht gem. § 135 Abs. 2 SGB V Qualitätssicherungsvereinbarungan die Krankenkassen (zum Download als pdf-Datei)

Liste der Krankenkassen (zum Download als pdf-Datei)

Hinweis:
Ein Mitglieder-Rundschreiben der KV Hessen zur Dokumentationspflicht bei Blutreinigungsverfahren vom 2. Juli 2010 finden Sie im geschützten "Mitglieder intern"-Bereich unserer Homepage über diesen Link.

 

28614 kvh de
30.01.2013
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Sprechzeiten:
Mo., Di. und Do.
von 8 bis 17 Uhr
sowie Mi. und Fr.
von 8 bis 16 Uhr

Sie haben Fragen zum Thema?

Ihre Ansprechpartner:
Frau Kazantsidou

Tel: (0 69) 79 50 2-125
Fax: (0 69) 79 50 2-128
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Frau Scheurer

Tel: (0 69) 79 50 2-127
Fax: (0 69) 79 50 2-128
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