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Diagnostische RadiologieInformationen und Dokumente in der ÜbersichtDie Vereinbarung regelt die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der diagnostischen Radiologie, der Strahlentherapie und Nuklearmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung. Daneben sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Strahlenschutz-, Röntgen- und Medizingeräteverordnung zu beachten. Ansprechpartner bei Fragen zur Diagnostischen Radiologie: Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Melanie Majarian
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23.03.2012 |