Balneophototherapie
Die Balneophototherapie ist ein Verfahren zur Behandlung von Hauterkrankungen. Sie kombiniert Wannenbäder in einer speziellen (Salz-) Lösung mit UV-Lichttherapie, die entweder während oder nach dem Bad angewendet wird.
Das Verfahren wurde 2008 durch den GbA für die Schuppenflechte (Psoriasis) zugelassen und konnte seit diesem Zeitpunkt auf Erstattungsbasis erbracht werden.
Zum 1. Oktober 2010 wurde die Balneophototherapie als neue Leistung mit der Gebührenordnungsposition 10 350 in den EBM aufgenommen. Die Leistung darf durch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten erbracht werden. Die Abrechnung setzt aber eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung voraus.
Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, die bereits vor dem 1. Oktober 2010 regelmäßig balneophototherapeutische Leistungen erbracht haben, können die Genehmigung vereinfacht beantragen.
Auskunft hierzu erhalten Sie in der Abteilung Qualitätssicherung bei
Maria Kazantsidou, (0 69) 79 50 2-125
| Informationen und Formulare zum Download: |
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Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband |
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Informationsrundschreiben für Mitglieder der KV Hessen |
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Gewährleistungserklärung für Bestrahlungsgeräte gemäß § 4 der Qualitätssicherungsvereinbarung Balneophototherapie |
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Auszug aus der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Balneophototherapie nach § 135 Abs. 2 SGB V vom 9. August 2010 |














