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Arthroskopie

Anträge und Informationen in der Übersicht

Ansprechpartnerin:

Beate Winterhalter
Tel. (0 69) 79 50 2-261
Fax: (0 69) 79 50 2-376
E-Mail: :  

 

Arthroskopie 

Bei der Arthroskopie handelt es sich um die häufigste orthopädisch/unfallchirurgische Operation, die bei etwa der Hälfte der Patienten ambulant erfolgt. Die Ausführung und Abrechnung von arthroskopischen Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen voraus. Grundlage für die Genehmigungserteilung sind die

und die

Neben den dort geforderten Nachweisen muss der Arzt über eine besondere fachliche Weiterbildung verfügen.

Zudem werden zur Förderung der Qualität von Arthroskopien in der vertragsärztlichen Versorgung Stichprobenprüfungen durchgeführt. Hierzu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie erlassen, die einheitliche Beurteilungskriterien für arthroskopische Eingriffe am Knie- und Schultergelenk enthält. Sie wurde am 17. Dezember 2009 beschlossen und ist am 3. März 2010 in Kraft getreten.

Wer kann die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von arthroskopischen Leistungen beantragen? 

 

Dies berechtigt ausschließlich zur Behandlung posttraumatischer Krankheitszustände.

 

Welche Leistungen können abgerechnet werden? 

Es können endoskopische Gelenkeingriffe gemäß EBM-Ziffern 31141 bis 31148 abgerechnet werden.

Die Ausführung und Abrechnung von arthroskopischen Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zulässig.

 

Wie erfolgt die Erteilung einer Genehmigung? 

Die Erteilung einer Genehmigung erfolgt nach einem Antragsverfahren bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.

Hinweis:
Genehmigungen zur Ausführung und Abrechnung von genehmigungspflichtigen Leistungen können grundsätzlich nicht rückwirkend ausgesprochen werden. Eine Genehmigung kann in der Regel erst zu dem Datum erteilt werden, zu dem die Antragsunterlagen mit den entsprechenden Qualifikationsnachweisen vollständig bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eingegangen sind. Hierbei wird auch der Zeitpunkt der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (Zulassung, Niederlassung, Ermächtigung oder Angestellter Arzt) berücksichtigt, somit werden Genehmigungen nicht vor der Zulassung, etc. erteilt.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? 

Zur Erfüllung der fachlichen Anforderungen sind Zeugnisse für die fachliche Befähigung und ggf. Nachweise über die geforderten 180 selbständig durchgeführten arthroskopischen Operationen vorzulegen.

Voraussetzung für die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von arthroskopischen Leistungen ist ferner ein Antrag über die Erfüllung von Anforderungen nach der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren.

Des Weiteren ist die Erfüllung von zusätzlichen räumlichen Voraussetzungen - neben den Anforderungen nach der Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren (s. o.) - nachzuweisen.

 

Bei Rückfragen können Sie sich gerne jederzeit an die Abteilung Qualitätssicherung der KV Hessen, Ambulantes Operieren, Beate Winterhalter, Tel. 069/79502-261
E-Mail: , wenden.

  

Informationen und Formulare zum Download:
 Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von arthroskopischen Leistungen von Eingriffen nach § 115 b SGB V
(zum Download als pdf-Datei)
Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von arthroskopischen Leistungen von Eingriffen nach § 115 b SGB V
bei Veränderung des Standortes(zum Download als pdf-Datei)
 Nutzungserklärung zum Antrag von OP-Raum im Krankenhaus oder im OP-Zentrum
(zum Download als pdf-Datei)
 Durchführungsbestimmung Arthroskopie KVH (zum Download als pdf-Datei)
 Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung arthroskopischer Leistungen
(Link zur Homepage der KBV)
Richtlinie  des Gemeinsamen Bundesausschusses über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen nach § 136 Abs. 2 SGB V 
(Link zur Homepage des GBA)
30467 kvh de
05.03.2013
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