Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus nach § 115 b Abs. 1 SGB V
Ansprechpartner
Beate Winterhalter, Tel. (0 69) 79 50 2-261
| Antragsformulare, Informationen und Dokumente zum Ambulanten Operieren / zu stationsersetzenden Eingriffen nach § 15 b SGB V |
| Antragsformular: Erklärung nach § 115 b SGB V Erklärung zur Beantragung der Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung ambulanter Operationen und stationsersetzender Leistungen einschließlich der notwendigen Anästhesien zum Download als pdf-Datei |
| Antragsformular: Erklärung nach 11b SGB V bei Standortwechsel Erklärung zur Beantragung der Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung ambulanter Operationen und stationsersetzender Leistungen einschließlich der notwendigen Anästhesien bei neuem OP-Standort/Zusätzlichem OP-Standort/Baulichen Veränderungen am OP-Standort zum Download als pdf-Datei |
| Nutzungserklärung nach § 115 b SGB V Nutzungserklärung für die Durchführung von Eingriffen nach § 115b SGB V in anderer Praxis/Krankenhaus/MVZ/OP-Zentrum |
| AOP-Katalog - Link zur Homepage der KBV |
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Anlage 1 zum AOP-Vertrag: AOP Katalog Anlage 2 zum AOP-Vertrag und dazu besondere Informationen zu stationären Eingriffen |
| Qualitätssicherungs-Vereinbarung Ambulantes Operieren - Link zur Homepage der KBV |
| KBV- Broschüre zum Ambulanten Operieren(zum Download als pdf-Datei) |
Anlage 2 des Vertrages nach § 115 b SGB V hier zum Download im pdf-Format. Die Anlage beschreibt die allgemeinen Tatbestände, bei deren Vorliegen der Eingriff stationär durchgeführt werden kann, obwohl es sich im Grundsatz um eine ambulant durchzuführende Leistung handelt.
Eine ambulante OP ist eine unteilbare Leistung, zu der auch die Anästhesie und die postoperative Betreuung gehört. Daher: Falls die OP privat abgerechnet wird, müssen auch die Leistungen des Anästhesisten privat liquidiert werden.














