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Akupunktur als Kassenleistung

Hier finden Sie die Ansprechpartner, Formulare und Informationen zur Akupunktur als Kassenleistung

Ansprechpartner:

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Akupunktur
Frau Klameth-Mährlein

Tel.: 069 / 79 502-701
Fax: 069 / 79 502-510

E-Mail: 

 

Dokumente und Links zur Akupunktur:

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten

FAQ-Liste zum Thema Akupunktur als Kassenleistung Stand April 2010
Beschluss des GBA über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung.(Link zur Homepage des GBA)
Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V (Link zur Homepage der KBV)

Die Regelung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Anerkennung von Fallkonferenzen und Qualitätszirkeln im Rahmen der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur) wurde am 9. Januar 2009 im Vorstand beschlossenen.
Sie finden die Regelung der KV Hessen im Wortlaut hier als PDF.

 


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16.12.2011
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Tel: 069 79502-602
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Mo., Di. und Do.
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sowie Mi. und Fr.
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Frau Klameth-Mährlein

Tel: 069 / 79 502-701
Qualitätssicherung Akupunktur

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