Akupunktur als Kassenleistung
Ansprechpartner:
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Akupunktur
Frau Klameth-Mährlein
Tel.: 069 / 79 502-701
Fax: 069 / 79 502-510
E-Mail:
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Dokumente und Links zur Akupunktur: |
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Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten |
| FAQ-Liste zum Thema Akupunktur als Kassenleistung Stand April 2010 |
| Beschluss des GBA über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung.(Link zur Homepage des GBA) |
| Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V (Link zur Homepage der KBV) |
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Die Regelung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Anerkennung von Fallkonferenzen und Qualitätszirkeln im Rahmen der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur) wurde am 9. Januar 2009 im Vorstand beschlossenen. |














