Qualitätsmanagement-Systeme für Ärzte und Psychotherapeuten. Stand: Oktober 2006
Rechtliche Grundlage für die gesetzliche Verpflichtung von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen, bildet
§ 135 a Abs.2 SGBV:
"Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser (...) sind nach Maßgabe der §§ 136a. 136b, 137 und 137d SGB V verpflichtet, (...) einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln."
§ 136a SGB V legt darüber hinaus fest: "Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt für die vertragsärztliche Versorgung durch Richtlinien (...) die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 135a Abs. 2 sowie die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (...). Vor der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Richtlinien ist der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben."
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Anforderungen an ein Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung ist seit 1. Januar 2006 in Kraft. Sie kann von der Web-Site des Gemeinsamen Bundesausschusses unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/richtlinien/RL_QM-Vertragsarzt-2005-10-18.pdf
In dieser Richtlinie sind die allgemeinen Anforderungen an ein internes Qualitätsmanagement sowie ein zeitlicher Rahmen von vier Jahren für die verpflichtende Einführung festgelegt. Die Richtlinie ist so formuliert, dass alle am Markt befindlichen Systeme die Anforderungen derzeit erfüllen können.
Im Folgenden werden die gängigsten Systeme vorgestellt.
DIN EN ISO 9001:2000
Dieses System, oder besser gesagt diese Norm, bildet die Grundlage für ein branchenneutrales, prozessorientiertes und weltweit gültiges System. Dieses System lässt sich auch auf den Gesundheitsbereich übertragen und wird in großen Praxen und Krankenhäusern auch schon verwendet.
Die Anforderungen dieses Systems sind sehr allgemein formuliert und häufig auf die Bedingungen in der Industrie abgestellt. Sie müssen deshalb individuell angepasst werden. Für diese Anpassung oder besser gesagt: Übersetzung sind meistens externe Berater nötig.
Diese Berater müssen aber auch bezahlt werden und deshalb sind die Kosten für eine einzelne Praxis kaum zu tragen.
Eine günstige Alternative findet sich in der Möglichkeit den Berater mit anderen gleichgelagerten Praxen zu beauftragen und die anfallenden Beraterhonorare aufzuteilen und damit die Kosten zu senken.
Anschließend wird ein Zertifizierungsverfahren durchgeführt. In einer Urkunde wird die Konformität mit der ISO 9001:2000 Norm bescheinigt. Diese Zertifizierungen werden jedoch nicht vom Berater durchgeführt, sondern von kompetenten Dritten, sogenannten Zertifizierungsstellen (TÜV, DEKRA, etc. )
Die Kosten belaufen sich je nach Größe der Praxis für die Einzelberatung und die Erstzertifizierung auf etwa 10.000 Euro und liegen beim Zusammenschluss von mehreren Praxen etwa um die Hälfte niedriger.
Wichtig ist aber noch das Kapitel Folgekosten !
Ist die Praxis endlich zertifiziert, ist diese verpflichtet, jährliche Überwachungsaudits durchzuführen, deren Kosten sich leicht je nach Berater auf meherer Hundert Euro belaufen können. Weiter ist das Zertifikat nur 3 Jahre gültig - dann muss nachzertifiziert werden. Diese Kosten liegen dann etwa zwischen 50-70 % der Erstzertifizierung.
Jedoch ist es auch hier möglich, sich mit anderen Praxen zusammen zu schließen und damit diese Kosten zu senken.
Vorteil dieses Systems ist seine weltweite Anerkennung.
EFQM
EFQM steht für European Foundation for Quality Management. Diese Foundation wurde 1988 von 14 führenden europäische Unternehmen gegründet und besteht bis heute als gemeinnützige Organisation auf Mitgliederbasis. das EFQM Modell kann man Ebenfalls als Basismodell bezeichnen, das als europäische Antwort auf die japanische und amerikanische TQM Offensive Ende der 1980er Jahre entstand. Es beruht auf dem Prinzip der Selbstbewertung und gliedert sich in zwei Arten von Kriterien:
- 5 Befähigerkriterien, die hinterfragen wie Qualität erreicht wird und
- 4 Ergebniskriterien, die hinterfragen welche Qualität tatsächlich erreicht wurde.
Hieraus erkennt man das typische Prozessmodell mit Input- und Output-Größen. Befähigerkriterien und Ergebniskriterien werden bei der Gesamtbewertung zu je 50% berücksichtigt, wobei die Einzelkriterien unterschiedlich gewichtet sind und auch unterschiedlich viele Unterkriterien haben.
Sämtliche Kriterien werden nach einer Systematik, der RADAR Logik, bewertet. RADAR steht für: Results (Ergebnisse), Approach (Herangehensweise, Vorgehensweise), Deployment (Umsetzung), Assessment (Bewertung), Review (Nachprüfung).
Natürlich ist auch dieses Modell allgemeingültig und enthält daher keine spezifisch auf den ärztlichen Bereich abgestimmten Kriterien, auch hier muss der Anwender das Modell für seine Belange "übersetzen".
Systembedingt darf es für EFQM Modelle keine Zertifikate geben, denn die würden dem Prinzip der Selbstbewertung widersprechen. Selbstbewertungen werden aber von erfahrenen EFQM-Assessoren auf ihre Plausibilität und Glaubwürdigkeit hin überprüft; diese Überprüfung kommt einer Zertifizierung gleich. Es gibt aber keine akkreditierten Stellen im Sinne der ISO 9001:2000, die solche Überprüfungen gewerbsmäßig vornehmen.
Die über alle Kriterien hinweg gesammelten Punkte ergeben dann einen Gesamtpunktestand, der als Benchmark mit anderen Praxen dienen kann.
Bei den Kosten liegt dieses Modell mit ca. 2500 Euro für die Analyse mit einem Fremdassessor unter denen der ISO.
KTQ- Modell für den ambulanten Bereich
Die KTQ GmbH (Kooperation für Transparenz und Q ualität im Gesundheitswesen) hat das bisherige KTQ Modell zur Zertifizierung von Krankenhäusern nun auch an die Belange von Arztpraxen angepasst. Es handelt sich grundsätzlich um ein Bewertungssystem, bei dem ein kompetenter Dritter (Visitor) die Konformität oder Nichtkonformität mit den Anforderungen feststellt. Es gibt einen Fragenkatalog von 252 Fragen, der zunächst selbst beantwortet und durch die Arztpraxis bewertet wird. Die Fragen zielen konkret auf Verfahrensweisen und Gegebenheiten in der Arztpraxis ab.
Der Selbstbewertung durch die Praxis schließt sich eine Fremdbewertung durch einen Visitor an. Stimmen die Ergebnisse der Selbstbewertung mit den Erkenntnissen der KTQ-Visitoren weitestgehend überein und wurden die Kriterien zu mindestens 55% erreicht, erhält die Praxis das KTQ-Zertifikat. Es besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer internen Qualitätsmanagementdokumentation, wohl aber zur Vorlage von Aufzeichnungen, die als Nachweise für die verschiedenen Anforderungen dienen.
Der Zertifizierung geht die Erstellungen eines KTQ Qualitätsberichtes durch die Praxis voraus (auf Wunsch softwaregestützt), der auf der Homepage der KTQ veröffentlicht wird. Er soll in erster Linie Patienten und überweisenden Ärzten als Entscheidungshilfe dienen.
Ein verliehenes KTQ-Zertifikat ist für einen noch festzulegenden Zeitraum gültig und muss danach erneuert werden, da das KTQ-Verfahren parallel zu den allgemein wachsenden Ansprüchen an das Qualitätsmanagement kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die Kosten belaufen sich inkl. Erstzertifizierung auf etwa 2.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer.
QEP-Modell der KBV
Dieses Modell der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist spezifisch für den niedergelassenen Bereich entwickelt worden und integriert Elemente aller bekannten Verfahren (wie ISO, EFQM, Joint Commission). In den 5 Kapiteln von Patientenversorgung über Mitarbeiter bis Praxisführung und -organisation sind auch Qualitätssicherungsanforderungen und Richtlinien der KVen integraler Bestandteil.
Das QEP-Modell (Qualität und Entwicklung in Praxen) ist dreistufig aufgebaut und bietet für alle Stufen Unterstützungsmodule an. In der ersten Stufe wird das Praxispersonal geschult, es erfolgt eine checklistengestützte Status-quo-Bestimmung (Qualitätsziele und Kernziele) durch die Praxis. Die zweite Stufe befasst sich mit dem Aufbau des QM-Systems unter Zuhilfenahme zahlreicher Umsetzungsvorschläge und einer exemplarischen Dokumentation.
Zusätzliche Unterstützung erhält dieses System durch die einzelnen KVen zum Beispiel in Form einer telefonischen Hotline, von Ärztekammern und ggf. freien Beratern. In der dritten Stufe wird auf Wunsch die Bewertung des aufgebauten Managementsystems vorgenommen, zunächst durch eine über einen Fragenkatalog angeleitete Selbstbewertung. Anschließend besteht die Möglichkeit, die erzielten Ergebnisse durch neutrale Dritte bestätigen zu lassen und ein Zertifikat mit dreijähriger Gültigkeitsdauer zu erhalten.
Das Modell hat die Pilotphase erfolgreich beendet und wird flächendeckend für alle Praxen in Hessen angeboten. Die Kosten sind von der jeweiligen Praxiskonstellation abhängig und können beim Kompetenzteam "Qualitätsmanagement" der KV Hessen unter der Tel.-Nr. 06151 / 158-414 erfragt werden.
KPQM 2006 - KV-Praxis Qualitätsmanagement
Dieses Modell der KV Westfalen-Lippe wird seit 2002 angeboten. Das Modell ist prozessorientiert aufgebaut und beinhaltet drei Qualitätsdimensionen: Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Es ermöglicht Praxen, ein QM-System nach einer 2 bis 3 stündigen Einführungsveranstaltung und einem 12-stündigen Workshop mit Praxisbeispielen eigenständig einzuführen. Von den Praxen ist zur Zertifizierung ein KPQM Qualitätsbericht zu erstellen, der unter anderem die Darstellung von 10 festzulegenden Kernprozessen vorsieht. Zertifikate werden dann auf Wunsch nach einer Vor-Ort Validierung durch ärztliche Auditoren für den Zeitraum von 3 Jahren vergeben. Für den Aufbau des QM Systems muss mit mindestens 5 Personentagen interner Aufwand gerechnet werden. Die Kosten für die Schulung belaufen sich auf 345 Euro, für die abschließende 3-stündige Zertifizierung werden 700 Euro jeweils zzgl. Umsatzsteuer berechnet.
EPA-Modell
Das EPA Modell (Europäisches Praxisassessment) gibt es mit einem jeweils spezifischen System für:
-
Hausarztpraxen
-
Kinderarztpraxen (u. a. inkl. Befragung für Eltern und Jugendliche)
-
sonstige Facharztgruppen (inklusive Zuweiserbefragung)
-
Zahnärzte
In Deutschland wird EPA durch AQUA (Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen, Göttingen) umgesetzt. Entwickelt wurde EPA von TOPAS-Europe, einem Verein internationaler Ärzte und Wissenschafter. Es basiert auf dem Visitatiemodell aus den Niederlanden.
Die Urheber reklamieren für sich vor allem den europäischen Charakter und die Unabhängigkeit dieses Modells von jeglichen Partikularinteressen innerhalb des Gesundheitssystems.
Eine Online-Datenbank ermöglicht einen Vergleich mit anderen EPA-Praxen und die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen im Praxismanagement. Es besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer internen Qualitätsmanagementdokumentation, wohl aber zur Vorlage von Aufzeichnungen, die als Nachweise für die verschiedenen Anforderungen dienen, wenn ein Zertifikat angestrebt wird.
Die Vorgehensweise besteht aus 5 Schritten und scheint mit dem KTQ Modell vergleichbar zu sein, weil zunächst insgesamt 413 Fragen und Informationen von verschiedenen Gruppen (Praxisinhaber, Visitor, Mitarbeiter und Patienten) bearbeitet werden. Diese Fragen bilden fünf große Themenbereiche der Praxis ab: Infrastruktur, Menschen, Informationen, Finanzen sowie Qualität und Sicherheit. Die Rolle des Visitors ist aber eine gänzlich andere. Während der KTQ-Visitor Konformität oder Nichtkonformität mit den Anforderungen feststellt, ist der EPA-Visitor eher Moderator und stellt bei einem etwa halbtägigen Besuch vor Ort den aktuellen Stand der Praxisorganisation im Vergleich mit anderen dar. Durch die organisierte Begleitung lässt sich EPA i. d. R. ressourcenschonend einführen. Mit EPA erhält die Praxis alle nötigen Instrumente und Hilfestellungen, um die Richtlinie des G-BA vom 18.10.2005 zu erfüllen.
Die 5 Schritte sind wie folgt aufgebaut:
1. Vorbereitung
Einbindung und Information des gesamten Praxisteams zu den Inhalten und dem Ablauf von EPA
2. Evaluation der Praxissituation
Patientenbefragung, Selbstassessment, Mitarbeiterbefragung, Arztinterview und Praxisbegehung durch einen externen Visitor
3. Moderierte Teambesprechung
Auf Grundlage der erhobenen Daten erarbeitet die Praxis gemeinsam mit dem Visitor die Entwicklungspotenziale der Praxen.
4. Benchmarking
Anonymer Vergleich mit allen anderen EPA-Praxen
5. Organisation von Qualitätsprojekten
Die Praxis erarbeitet ihre Qualitätsziele und erhält Unterstützung u. a. durch umfangreiche Materialien, QM-Themenworkshops usw.
Die Kosten für die Durchführung von EPA inkl. aller Befragungen und Praxisbegehung belaufen sich zur Zeit auf 1.750 Euro zzgl. MwSt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Praxisbesuch.
Erfüllt die Praxis die Anforderungen der unabhängigen Stiftung Praxissiegel e.V. kann sie ein Zertifikat beantragen. Die Gültigkeit des Zertifikats beträgt 3 Jahre. Die Kosten betragen 100 Euro zzgl. MwSt.
QP / EFQM
Dieses Modell beruht auf den Grundzügen der EFQM und geht auf eine Verbund-Initiative südbadischer Allgemeinmediziner zurück, die sich 1998 als QP-Qualitätspraxen GmbH gegründet hat. Es richtet sich auch bundesweit an Fachärzte. Das Modell wurde mit externer Unterstützung an Hausarztpraxen angepasst, läuft jetzt mit Ausnahme extern ausgewerteter Patientenbefragungen ohne weitere Unterstützung durch Berater. Es enthält - wie das KTQ- und EPA-Modell - eine Selbstbewertung der Arztpraxis gefolgt von einem etwa zweistündigen kollegialen Assessment, in dem Stärken und Schwächen der Kernprozesse nach den 9 Kriterien des EFQM Modells bewertet werden. Dadurch wird ein Vergleich der Praxisleistung innerhalb des Verbundes ermöglicht.
Die Weiterentwicklung der Qualität der Einzelpraxen wird durch regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln und Netzkonferenzen unter Nutzung moderner Medien gefördert. Eine exemplarische Dokumentation wird an die Einzelpraxis adaptiert, es finden regelmäßige interne Audits statt. Ein Praxisbericht ist Grundlage für die Erteilung des QP Zertifikates durch die QP-Qualitätspraxen GmbH und Grundlage für eine zukünftige externe Zertifizierung. Die Kosten belaufen sich auf 2.350 Euro, für Mitglieder des deutschen Hausärzte-Verbandes nur 2.000 Euro jeweils zzgl. Spesen und Umsatzsteuer.
Fazit
Alle vorgestellten Modelle beruhen im Wesentlichen auf den Basismodellen DIN EN ISO 9001:2000 und dem EFQM Modell. Dabei kann man sagen, dass sich die Basismodelle nicht gegenseitig ausschließen, sondern einander ergänzen und gegenseitig bereichern.
Leitsatz für das EFQM Modells könnte sein:
"Selbsteinschätzung und Selbstbewertung sind der Weg zur ständigen Verbesserung".
Die Philosophie der ISO 9001:2000 könnte in einem Satz lauten: "Fremdbewertung und dokumentierte Nachweise zeigen anderen wie gut ich bin".
Sie erkennen, dass alle vorgestellten Modelle von beidem etwas haben, insbesondere der Aspekt der Selbstbewertung hat bei allen Modellen einen hohen Stellenwert.
Das QP-Modell gefolgt vom KPQM Modell sind von den vorgestellten Modellen für Praxen am längsten auf dem Markt, während die anderen sich teilweise noch in der Erprobungsphase befinden, was natürlich für keines dieser Modelle ein Nachteil sein muss.
Das QEP-Modell hat den stärksten integrativen Ansatz, es berücksichtigt gleichermaßen große Anteile von EFQM und ISO 9001:2000 und integriert zusätzlich Vorgaben und Richtlinien ärztlicher Kommissionen und Vereinigungen. Hier wurden neben den beiden Basismodellen noch berufsständische Standards zu einem Modell vereint.
Das EPA-Modell und das QP-Modell sind dem EFQM Basismodell am nächsten und ermöglichen über ein sog. Benchmarking einen systematischen internen Vergleich mit anderen Praxen auf Prozess- und Ergebnisebene. Die Veröffentlichung der Benchmarks kann über die jeweilige Homepage erfolgen.
Das KTQ Modell zur Bewertung im Sinne der ISO 9001:2000 hat ebenfalls Benchmarking integriert. Der KTQ Qualitätsbericht ermöglicht einen Vergleich der Praxen für Patienten und überweisende Ärzte. Lernen von anderen ist schon immer ein starker Antrieb zu nachhaltiger Verbesserung gewesen. Das QEP Modell und das KPQ Modell stellen diesen Aspekt zumindest nicht in den Vordergrund, was nicht heißt, dass Benchmarking nicht möglich ist.
Für die Entscheidung, welches Modell Sie für Ihre Praxis wählen, sollten Sie sich zunächst fragen, zu welchem der beiden Leitsätze Sie tendieren. Wenn Sie sich eindeutig für einen der beiden Leitsätze entscheiden können, ist es sicher das beste für Sie, sich entweder für das EFQM Modell oder für die ISO 9001:2000 zu entscheiden. Welche Forderungen Sie wie umsetzen, bestimmen dann weitgehend Sie selbst. Ergebnis ist ein individuell an Ihre Praxis angepasstes QM- System, das Sie entweder im Verbund mit Gleichgesinnten oder mit externer Einzelberatung einführen können.
Können Sie sich nicht ausschließlich für den einen oder anderen Leitsatz erwärmen, kommen die anderen Modelle in Frage. Ergebnis ist dann die Einbindung Ihrer Praxis in ein Netzwerk mit entsprechenden Regeln, denen Sie sich unterzuordnen haben.
Ihr Vorteil ist ein einfacherer Zugang zur Thematik und vergleichsweise geringere Kosten im Vergleich zur vorgenannten Vorgehensweise.
Zwei Entscheidungskriterien sind bei der Wahl ihres QM-Systems wichtig:
1. Sie und ihr Praxisteam sollten mit dem System arbeiten wollen, also die nötige Motivation mitbringen, dieses auch vollständig in ihre Praxis einzuführen.
2. Bei der Auswahl des Modells sollten sie auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen und ein Modell wählen, das entsprechend Ihren Möglichkeiten und Voraussetzungen das beste Aufwand-/ Nutzenverhältnis aufweist.
Letztendlich bleibt Ihnen der genaue Vergleich der einzelnen Modelle nicht erspart.
Eine Hilfestellung bietet Ihnen hier ihre KV, die sie mit den nötigen Informationen versorgen kann.
Zum Schluss noch eine kurze Begriffsübersicht:
Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
Strukturqualität:
Qualität in Bezug auf alle Rahmenbedingungen, das Umfeld für die medizinische Versorgung, personelle und materielle Ressourcen sowie organisatorische und finanzielle Gegebenheiten.
Prozessqualität:
Qualität in Bezug auf alle medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Aktivitäten, die zwischen Anbietern und Verbrauchern von Gesundheitsleistungen ablaufen. Hierzu gehören Art und Weise der Diagnostik und Therapie, z.B. der Medikamentenverordnung, aber auch der Gesprächsführung, der Anamneseerhebung, Rechtzeitigkeit, Angemessenheit usw... Der Behandlungsprozess wird u.a. durch die Persönlichkeit und Einstellung von Arzt und Patient und der Wechselwirkung zwischen beiden sowie auch durch gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte beeinflusst.
Ergebnisqualität:
Qualität in Bezug auf die dem medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Handeln zuschreibbaren Veränderungen des Gesundheitszustandes der Patienten einschließlich der von diesen Veränderungen ausgehenden Wirkungen. Die Qualität der medizinischen Versorgung wird durch die Rahmenbedingungen im Einzelfall und durch die politischen und ökonomischen Faktoren, unter denen Gesundheitsversorgung stattfindet, bestimmt: z.B. durch die technische Ausstattung der Praxis, die Fähigkeiten des Personals, die Genauigkeit der Datendokumentation, den Ausbildungszustand des Arztes usw...
Die meisten Qualitätsmanagementsysteme sind prozessorientiert.
Dies bedeutet, dass auf diesen Bereich besonders viel Einfluss genommen wird.
Trotzdem werden die anderen Bereiche, Struktur und Ergebnisqualität, ebenso beachtet. Ausgehend davon, dass eine gute Strukturqualität und Prozessqualität auch immer eine gute Ergebnisqualität liefern kann.
Folgendes Schaubild verdeutlicht dies:
|
Strukturqualität |
Prozessqualität |
Ergebnisqualität |
|
schlecht |
schlecht |
schlecht |
|
schlecht |
gut |
durchschnittlich |
|
gut |
schlecht |
durchschnittlich |
|
gut |
gut |
gut |
Weitere wichtige Begriffe sind : Akkreditierung und Zertifizierung
Diese beiden Begriffe führen ebenfalls oft zu Missverständnissen.
Eine Zertifizierung bestätigt Konformität. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme durch einen unparteiischen Dritten, die aufzeigt, dass angemessenes Vertrauen besteht, dass ein ordnungsgemäß bezeichnetes Erzeugnis, Verfahren oder auch eine Dienstleistung in Übereinstimmung mit einer Norm oder einem anderen normativen Dokument ist (Beispiel: ISO 9002 Norm, zertifizierte Fortbildung in Hessen etc.).
Eine Akkreditierung hingegen bestätigt Kompetenz. Beispiel hierfür ist die formelle, allgemeingültige Anerkennung der Kompetenz einer Institution / Person, bestimmte Inspektionen / Prüfungen im Sinne der Euronorm 45004 durchzuführen.
Als Beispiel: die KTQ akkreditiert Berater für die KTQ Praxisvisitationen durchzuführen und diese Berater zertifizieren dann die Praxen.
Quellenangabe :
Klaus Seiler, Frank Podepinski.
Musterhandbuch Ärzte. Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2000 und DIN EN ISO 9004:2000 für Arztpraxen. ISBN-Nr.: 3-935388-10-1 nur als PDF-Datei erhältlich.
Herholz, Dr. med. Harald MPH; Zertifizierung und Akkreditierung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen aus www.kvhessen.de vom 30.01.2005
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Internet-Adressen:
G-BA: http://www.g-ba.de/cms/front_content.php
QEP: http://www.kbv.de/qs/qualitaet_index.htm
KTQ: http://www.ktq.de/ktq_arztpraxen/index.php
EFQM: http://www.efqm.org/uploads/introducing%20german.pdf
EPA: http://www.europaeisches-praxisassessment.de
KPQM 2006: http://www.kvwl.de/arzt/q_sicherung/qm/index.htm
ISO 9001: http://www.hvbg.de/d/bgp/qm/qm4.html
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Dr. med. Ulrich Dorenburg
Ärztliche Qualitätssicherung
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
KV Hessen
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Tel.: 069/79502-697
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