Gemeinsame Information der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) und der Landesärztekammer Hessen (LÄK) für die Moderatoren der Qualitätszirkel der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
die Qualitätszirkel (QZ) stellen einen wichtigen Baustein im Rahmen der zertifizierten ärztlichen Fortbildung dar. Um zukünftig eine zuverlässige und zügige Erfassung der durch den Besuch eines QZ erworbenen Fortbildungspunkte sicherzustellen, haben die KVH und die LÄKH beschlossen, die QZ in das Anerkennungsverfahren der LÄKH mit einzubeziehen.
Dieses Vorgehen bedeutet mehr Service für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der QZ, denn die Vorteile liegen klar auf der Hand:
§ Alle QZ, die über das Anerkennungsverfahren der LÄKH erfasst werden, sind mit einer Veranstaltungsnummer im Einheitlichen Informationsverteiler der Bundesärztekammer erfasst.
§ Die Anerkennungsstelle der LÄKH stellt für jede einzelne Sitzung eines QZ eine codierte Teilnehmerliste zur Verfügung, in die die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sich mit ihrem EFN-Barcode legitimieren können.
§ Über die Veranstaltungsnummer und den EFN-Barcode ist eine elektronische Erfassung der Fortbildungspunkte möglich, so dass diese auf dem schnellsten Weg sicher in die arztindividuellen Punktekonten übertragen werden können.
§ Die elektronische Erfassung der Teilnahme und der damit erworbenen Punkte ist kostengünstig und entlastet die Verwaltungshaushalte von Kammer und KV.
§ Die von einer Heilberufskammer anerkannten Fortbildungsmaßnahmen werden auch von allen anderen Heilberufskammern anerkannt. Diese gegenseitige Anerkennung nützt den Kollegen und Kolleginnen, die eine Doppelmitgliedschaft in der LÄKH und der Landespsychotherapeutenkammer bzw. in der LÄKH und der Landeszahnärztekammer unterhalten.
Was sollten die Moderatoren und Moderatorinnen der QZ beachten?
Die Anerkennungsstelle der LÄKH stellt allen Moderatoren und Moderatorinnen der hessischen Qualitätszirkel eine vorbereitete Excel-Datei für den Datenaustausch zur Verfügung, in die alle Sitzungen des QZ eines Jahres eingetragen werden. Bitte, wenden Sie sich hierzu an Frau Glaum () oder Frau Jost ( marianne.jost@laekh.de). Die ausgefüllte Excel-Datei wird an die Anerkennungsstelle zurückgemailt.
Die in der Excel-Datei vorgesehenen Felder für die Bankverbindung müssen nicht beachtet werden, denn es fallen für Qualitätszirkelmoderatoren keine Kosten an; diesbezüglich gilt eine gesonderte Vereinbarung zwischen Kammer und KV!
Der Moderator erhält einen Bescheid sowie für jede seiner QZ-Sitzungen eine codierte Teilnehmehrliste, in die sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit ihrem EFN-Barcode legitimieren können. Die Teilnehmerliste wird an das KVH-Team Zertifizierte Fortbildung in Gießen geschickt (Adresse siehe Anlage ); dort wird die Teilnahme elektronisch erfasst, sofern die Teilnehmer ihren EFN-Barcode eingeklebt haben.
Sollte eine Sitzung eines QZ ausnahmsweise nicht über die Anerkennungsstelle der LÄKH erfasst sein oder ein Teilnehmer seinen Barcode vergessen haben, können seine Punkte auch nachträglich wie bisher durch Auswertung einer Teilnahmebescheinigung erfasst werden.
Wir geben jedoch zu bedenken: Die nachträgliche Erfassung der Fortbildungsaktivitäten ist für alle Beteiligten aufwändig, langwierig und teuer. Der sicherste Weg, die Fortbildungsaktivitäten zu erfassen, ist die Verwendung der codierten Teilnehmerlisten, die jedem Veranstalter mit dem Anerkennungsbescheid zur Verfügung gestellt werden sowie die Verwendung der EFN-Barcodes durch die Teilnehmer.
Für psychologische Psychotherapeuten ergibt sich hingegen keine Änderung der bisherigen Vorgehensweise: Sie erhalten vom Moderator des QZ weiterhin eine Teilnahmebescheinigung (sei es für eine einzelne Sitzung, sei es eine Jahresteilnahmebescheinigung), die sie bei ihrer Landeskammer für psychologische Psychotherapeuten zur Übernahme der Fortbildungspunkte einreichen können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Susan Trittmacher Dr. med. Harald Herholz, MPH
LÄKH KV Hessen














