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Hautkrebs-Screening

Informationen, Kontakte und Anträge zum Hautkrebs-Screening sowie zu den Fortbildungsveranstaltungen Hautkrebs-Screening

Das Hautkrebs-Screening ist seit dem 1. Juli 2008 GKV-Leistung.

Ansprechpartnerin:
(Auskunft für Seminartermine)

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Maria Kazantsidou
Qualitätssicherung
Georg-Voigt-Straße 15
60325 Frankfurt/Main

Tel: (0 69) 79 50 2 -125
Fax: (0 69) 79 50 2 - 128
E-Mail:  

 

Informationen, Links und Formulare zum Hautkrebs-Screening:

Hautkrebs-Screening - Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (Link zum GBA)

Tragende Gründe zum Beschluss (Link zum GBA)

Beschluss des Bewertungsausschusses  - Neue EBM-Ziffern Hautkrebs-Screening  (zum Download als pdf-Datei)

Antragsformular zur Abrechnungsgenehmigung Hautkrebs-Screening (zum Download als pdf-Datei)

FAQ zum Hautkrebssreening (zum Download als pdf-Datei)

 

Zum 1. Oktober 2009 ist die Qualitätssicherungs-Vereinbarung Histopathologie Hautkrebs-Screening in Kraft getreten.  Die Qualitätsicherungsvereinbarung, weitere Informationen  und das entsprechende Antragsformular für fachlich qualifizierte Ärzte finden Sie in einem Extra-Bereich unserer Homepage über diesen Link. 


Hautkrebs-Screening - Fortbildungsprogramm, Genehmigungsverfahren und Vergütung

Allgemeines

Die Leistungen des Hautkrebs-Screenings sind gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15.11.2007 ab 01.07.2008 Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung.

 

Für die Ausführung und Abrechnung des Hautkrebs-Screenings ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Gemäß Beschluss des G-BA kann diese Genehmigung grundsätzlich nur Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie hausärztlich tätigen Fachärzten für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätigen Internisten, Praktischen Ärzten und Ärzten ohne Gebietsbezeichnung erteilt werden.

 

 

Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung ist sowohl für Hausärzte als auch für Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Kassenärztlichen Vereinigung zertifizierten, achtstündigen Fortbildungsprogramm.

 

Das Fortbildungskonzept zum Hautkrebs-Screening sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst wurden Anfang April 2008 sowohl hausärztliche als auch dermatologische Referenten ausgebildet. Hierbei handelt es sich um niedergelassene Kolleginnen und Kollegen, die im Anschluss an ihre Trainerausbildung als Referenten für die Fortbildungsveranstaltungen tätig werden.

 

 

Seminare zum Fortbildungsprogramm
 

Bei Interesse an den Fortbildungsveranstaltungen der KV Hessen zum Hautkrebs-Screeining finden Sie alle wichtigen Informationen sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung über diesen Link.

Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass die Seminare zum Hautkrebs-Screening zentral in Frankfurt veranstaltet werden und dass das Zustandekommen eines Fortbildungsseminars von der Anzahl der angemeldeten Teilnehmer (mindestens 35 Personen) abhängig ist.

 

Die Landesärztekammer Hessen hat die Fortbildungsveranstaltungen zertifiziert und Fortbildungspunkte vergeben. Das erforderliche Antragsformular für die Genehmigung zum Hautkrebsscreening finden in der oben stehenden Tabelle.

 

 


Hautkrebs-Screening-Leistungen (EBM): Überweisungsverhalten, Abrechnung und Vergütung

 

Die wichtigsten Fragen zum Hautkrebsscreening mit den Antworten unserer Fachleute haben wir zu Ihrer Information in einem FAQ-Katalog zusammengefasst, den Sie über den Link in der oberen Tabelle finden.


Software-Zertifizierung

Informationen zur Zertifizierung von Praxissoftware finden Sie auf der Homepage der KBV unter folgendem Link: 

http://www.kbv.de/ita/register_N.html

 

 

 

 

 

 

 

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27.01.2012
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Unsere info.line steht Ihnen zur Verfügung:
Tel: 069 79502-602
Fax: 069 79502-640
Sprechzeiten:
Mo., Di. und Do.
von 8 bis 17 Uhr
sowie Mi. und Fr.
von 8 bis 16 Uhr

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Antragsformular Hautkrebsscreening Anmeldung Fortbildung Hautkrebsscreening

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Ihr Ansprechpartner:
Maria Kazantsidou

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