Hautkrebs-Screening
"Hautkrebs-Screening" ist seit 1. Juli 2008 GKV-Leistung
Ansprechpartnerin:
(Auskunft bzgl. Seminartermine)
Sandra Franke
Bereich Qualitätssicherung
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
KV Hessen
Georg-Voigt-Straße 15
60325 Frankfurt/Main
Tel: (0 69) 79 50 2 -578
Fax: (0 69) 79 50 2 - 139
E-Mail:
Unter folgenden Links finden Sie weitere wichtige Informationen:
- Hautkrebs-Screening - Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (Link zum GBA)
- Tragende Gründe zum Beschluss (Link zum GBA)
- Beschluss des Bewertungsausschusses (neue EBM-Ziffern Hautkrebs-Screening) (PDF)
- Antragsformular zur Genehmigung der Abrechnung des Hautkrebs-Screenings (PDF)
Neu: Zum 1. Oktober 2009 ist die Qualitätssicherungs-Vereinbarung Histopathologie Hautkrebs-Screening in Kraft getreten. Die Qualitätssicherungsvereinbarung, weitere Informationen und das entsprechende Antragsformular finden Sie in einem eigenen Bereich der Homepage über diesen Link.
Hautkrebs-Screening - Fortbildungsprogramm, Genehmigungsverfahren und Vergütung
Allgemeines
Die Leistungen des Hautkrebs-Screenings sind gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15.11.2007 ab 01.07.2008 Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung.
Für die Ausführung und Abrechnung des Hautkrebs-Screenings ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Gemäß Beschluss des G-BA kann diese Genehmigung grundsätzlich nur Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie hausärztlich tätigen Fachärzten für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätigen Internisten, Praktischen Ärzten und Ärzten ohne Gebietsbezeichnung erteilt werden.
Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung ist sowohl für Hausärzte als auch für Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Kassenärztlichen Vereinigung zertifizierten, achtstündigen Fortbildungsprogramm.
Das Fortbildungskonzept zum Hautkrebs-Screening sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst wurden Anfang April 2008 sowohl hausärztliche als auch dermatologische Referenten ausgebildet. Hierbei handelt es sich um niedergelassene Kolleginnen und Kollegen, die im Anschluss an ihre Trainerausbildung als Referenten für die Fortbildungsveranstaltungen tätig werden.
Seminare zum Fortbildungsprogramm
Bei Interesse am Fortbildungsprogramm gibt Ihnen Frau Franke (Tel.: 0 69) 79 50 2 - 578 bzw. Fax: (0 69) 79 50 2 - 139 gerne Auskunft über die zur Verfügung stehenden Seminartermine.
Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass die Seminare zum Hautkrebs-Screening zentral in Frankfurt veranstaltet werden und dass das Zustandekommen eines Fortbildungsseminars von der Anzahl der angemeldeten Teilnehmer (mindestens 30 Personen) abhängig ist.
Die Landesärztekammer Hessen hat die Fortbildungsveranstaltungen zertifiziert und Fortbildungspunkte vergeben.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der rechten Seite als pdf-Datei zum Herunterladen.
Hautkrebs-Screening-Leistungen (EBM): Überweisungsverhalten, Abrechnung und Vergütung
Die wichtigsten Fragen zum Hautkrebsscreening mit den Antworten unserer Fachabteilung haben wir zu Ihrer Information in einem FAQ-Katalog zusammengefasst, den Sie über diesen Link finden.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Hautkrebs-Screening, Stand: 1. April 2009
Software-Zertifizierung für die E-Dokumentation zum Hautkrebs-Screening ab 1. Januar 2009 flächendeckend
Die Qualitätssicherungsvereinbarung ist zum 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Sie finden diese und das entsprechenden Antragsformular als pdf-Dateien in der rechten Spalte












