Rundschreiben der KV Hessen vom 27. Oktober 2009 zur Abrechnung der Neuen Influenza A/H1N1
An alle
in Hessen niedergelassenen
Hausärzte, hausärztlichen Internisten,
Kinderärzte und Gynäkologen
-
Impfung gegen Influenza A/H1N1 in Hessen
-
Informationen zur Abrechnung
-
Hinweise zur Durchführung und zu Fragen der Haftung
Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,
im Folgenden erhalten Sie alle Informationen, die Sie für die Abrechnung der Schutzimpfung gegen die Neue Influenza A/H1N1 benötigen.
In Hessen erhalten die Vertragsärzte ein Honorar von 6,50 Euro pro Impfung. Die Abrechnung erfolgt nicht im Rahmen Ihrer Quartalsabrechnung, sondern Sie erhalten als Anlage zu diesem Schreiben ein einfach strukturiertes Formular, mit dem Sie gegenüber der KV Hessen die Anzahl der durchgeführten Impfungen zweimal monatlich nachweisen (jeweils zum 15. und 30. des Monats). In das Formular sind für jeden Impfling lediglich Geburtsdatum, Postleitzahl seines Wohnorts, das Geschlecht, der Kostenträger sowie Erst-/Zweitimpfung einzutragen. Impfungen bei Privatpatienten werden in der selben Weise gegenüber der KV nachgewiesen. Es darf nicht nach GOÄ liquidiert werden.
Sie haben die Möglichkeit, die Nachweise elektronisch mit Hilfe eines WORD-Dokumentes an die Email-Adresse zu übermitteln. Dieses können Sie von der Internetseite der KV Hessen (www.kvhessen.de) herunterladen. Darüber hinaus können Sie auch das beigefügte Formblatt verwenden und per Post unter Nennung des Stichwortes "Impfung" an die KV Hessen senden:
Kassenärztliche Vereinigung Hessen oder Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts
KV Hessen KV Hessen
Stichwort: Impfung Stichwort: Impfung
Georg-Voigt-Str. 15 Postfach 15 02 04
60325 Frankfurt 60062 Frankfurt
Die vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit festgelegten Einzelheiten zur Durchführung der Impfung entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben vom 19. Oktober 2009.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass es trotz des vertraglich von der Landesregierung erklärten Ausschlusses einer Haftung für die impfenden Vertragsärzte dringend anzuraten ist, die Aufklärung der Patienten nicht nur durch dessen Unterschrift unter den Aufklärungsbogen zu dokumentieren, sondern die von Ihnen durchgeführte individuelle Aufklärung auch in der Patientenakte zu vermerken.
Das Bestellformular für den Impfstoff, das Abrechnungsformular sowie die offizielle Aufklärungsbroschüre können Sie ab sofort bei der Formular-Ausgabe Ihrer zuständigen Bezirksstelle unter Verwendung folgender Kontaktdaten anfordern:
Darmstadt: Fax 06151 / 158-401 Email:
Frankfurt und Gießen: Fax 0641 / 4009-503 Email:
Wiesbaden: Fax 0611 / 718939 Email:
Limburg: Fax 06431 / 912829 Email:
Marburg: Fax 06421 / 4005-74 Email:
Kassel: Fax 0561 / 772296 Email:
Die angeforderten Broschüren werden ab Montag, den 2. November 2009 versandt.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass Sie die Impfung alternativ zu den Vordrucken des Hessischen Gesundheitsministeriums selbstverständlich auch in den regulären Impfpass der Patienten eintragen können.
Alle Informationen und Dokumente zur Impfung sind auch auf den Internetseiten der KV Hessen für Sie zusammengestellt (www.kvhessen.de). Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter in unserem info.line unter Tel. 069 / 79502-602 zur Verfügung.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. med. Gerd W. Zimmermann
stellv. Vorsitzender
Anlage: Formular für die Abrechnung der Impfungen gegen Influenza A/H1N1
| Typ | Titel | Geändert am | Größe |
|
WORD-Formular Abrechnung Impfleistungen Influenza A(H1N1) | 04.12.2009 | 113.61 KB |
|
Formular Abrechnung Impfleistungen Influenza A(H1N1) | 04.12.2009 | 15.13 KB |












