Schutzimpfungs-Richtlinie: Neue Impfziffern ab dem 3. Quartal 2008
Der auf die hessische Impfvereinbarung umgesetzte Dokumentationsschlüssel der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses wurde vor dem Stichtag 01. Juli 2008 fertig gestellt. Sie können die pdf-Datei in der rechten Spalte herunterladen.
Die geänderte bzw. aktualisierte Anlage 2 der Schutzimpfungs-Richtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit zum 01. Juli 2008 in Kraft getreten
Der nachfolgend auf die hessische Impfvereinbarung umgesetzte Dokumentationsschlüssel für Impfungen ist ebenfalls seit 01. Juli 2008 gültig. Bei der Abrechnung bitten wir zu beachten, dass die Buchstaben A, B und R der in der zum Download veröffentlichten Umsetzungstabelle aufgeführten Impfzyklus-Dosen
A = für die erste Dosis eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
B = für die letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation
R = für die Auffrischimpfung
zusammenhängend mit der abzurechnenden Dokumentationsziffer ohne Leerzeichen geschrieben bzw. erfasst werden müssen.














