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Aufnahme der Schutzimpfung gegen humane Papillomaviren (HPV) durch die Ständige Impfkommission STIKO

Auszug aus info.doc. Nr. 3. vom Juli 2007

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut hat mit Epidemiologischen Bulletin vom 23.03.2007 die Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) für Mädchen von 12 bis 17 Jahren empfohlen.

Die Aufwendungen für diese Impfungen sind somit gemäß § 10 Abs. 3 der Beihilfeverordnung BhV ab diesem Zeitpunkt beihilfefähig. Die AOK Hessen übernimmt ebenfalls ab sofort die Kosten für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Mädchen im Alter von 9 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach einer entsprechenden ärztlichen Beratung.

Wir machen darauf aufmerksam, dass nach dem neuen GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz ab 01.04.2007 Schutzimpfungen gemäß § 20 d SGB V in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden sind; der Sicherstellungsauftrag wurde somit auf die gesetzlichen Krankenkassen übertragen. Die bisherigen Satzungsregelungen gelten solange fort, bis der dafür zuständige Gemeinsame Bundesausschuss entsprechende Richtlinien nach § 92 SGB V bestimmt, die auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut gemäß § 20 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt werden.

Hinsichtlich der Vergütung finden derzeit Verhandlungen statt, eine Aussage über die Höhe kann an dieser Stelle noch nicht getroffen werden.

Weitere Informationen finden Sie über diesen Link zur Homepage des Robert-Koch-Instituts.

 

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14.10.2009
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