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Verbände der Krankenkassen in Hessen stimmen einer Kostenübernahme der generellen Varizellen-Impfung aller Kinder ab dem elften Lebensmonat und aller Jugendlichen zu

Vereinbarung mit den Verbänden der Krankenkassen

Die Verbände der Krankenkassen in Hessen haben sich für eine Umsetzung der Varizellen-Impfung als Standardimpfung entsprechend dem In­halt des Epidemiologischen Bulletin Nr. 32 vom 06. August 2004 ausgespro­chen. Dies bedeutet, dass nun die Kosten der generellen Varizellen-Impfung aller Kinder ab dem elften Lebensmonat und aller Jugendlichen übernommen werden.

Nachdem sich die Kassenärztliche Vereinigung Hessen den Krankenkassen ge­genüber von Beginn an dafür eingesetzt hat, dass alle Kinder ab dem elften Le­bensmonat und alle Jugendlichen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversi­cherung gegen Varizellen geimpft werden können, wurde das Anliegen nun nach langer kontroverser Diskussion im Sinne der zu impfenden Kinder und der impfenden Vertragsärzte gelöst.

Anlässlich der ergänzenden Erläuterung im Epidemiologischen Bulletin Nr. 32 der STIKO-Empfehlung zur Varizellen-Impfung als Standardimpfung für alle Kinder und Jugendlichen und der weiterhin anhaltenden Diskussion, gaben die Ver­bände der Krankenkassen ihre bisherige striktive Haltung auf und bestätig­ten gegenüber der KV Hessen Ende Mai 2005 schriftlich, dass sie sich zu einer Kostenübernahme der generellen Varizellen-Impfung im Kindes- und Jugendalters unabhängig von dem im Impfkalender der STIKO-Empfehlungen angegebenen "Zeitfenster" bereit erklären.

Auch das Hessische Sozialministerium vertritt nunmehr - wie uns erst kürzlich mitgeteilt wurde - die Auffassung, dass dann, wenn sich die Partner der Impf­vereinbarung darüber einig sind, auch die generelle Varizellen-Impfung für alle Kinder als GKV-Leistung abgerechnet werden kann. Im Falle eines Impf­scha­dens bestünde auch ein Versorgungsanspruch nach dem Infektionsschutz­ge­setzt gegen das Land Hessen.

 
 

14.10.2009