Verbände der Krankenkassen in Hessen stimmen einer Kostenübernahme der generellen Varizellen-Impfung aller Kinder ab dem elften Lebensmonat und aller Jugendlichen zu
Die Verbände der Krankenkassen in Hessen haben sich für eine Umsetzung der Varizellen-Impfung als Standardimpfung entsprechend dem Inhalt des Epidemiologischen Bulletin Nr. 32 vom 06. August 2004 ausgesprochen. Dies bedeutet, dass nun die Kosten der generellen Varizellen-Impfung aller Kinder ab dem elften Lebensmonat und aller Jugendlichen übernommen werden.
Nachdem sich die Kassenärztliche Vereinigung Hessen den Krankenkassen gegenüber von Beginn an dafür eingesetzt hat, dass alle Kinder ab dem elften Lebensmonat und alle Jugendlichen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung gegen Varizellen geimpft werden können, wurde das Anliegen nun nach langer kontroverser Diskussion im Sinne der zu impfenden Kinder und der impfenden Vertragsärzte gelöst.
Anlässlich der ergänzenden Erläuterung im Epidemiologischen Bulletin Nr. 32 der STIKO-Empfehlung zur Varizellen-Impfung als Standardimpfung für alle Kinder und Jugendlichen und der weiterhin anhaltenden Diskussion, gaben die Verbände der Krankenkassen ihre bisherige striktive Haltung auf und bestätigten gegenüber der KV Hessen Ende Mai 2005 schriftlich, dass sie sich zu einer Kostenübernahme der generellen Varizellen-Impfung im Kindes- und Jugendalters unabhängig von dem im Impfkalender der STIKO-Empfehlungen angegebenen "Zeitfenster" bereit erklären.
Auch das Hessische Sozialministerium vertritt nunmehr - wie uns erst kürzlich mitgeteilt wurde - die Auffassung, dass dann, wenn sich die Partner der Impfvereinbarung darüber einig sind, auch die generelle Varizellen-Impfung für alle Kinder als GKV-Leistung abgerechnet werden kann. Im Falle eines Impfschadens bestünde auch ein Versorgungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetzt gegen das Land Hessen.














