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Palliativ-Versorgung: Information zum Formular 63-Verordnung-SAPVInformationen zur VerordnungDie Versorgung durch das Palliativteam (PCT) muss durch den niedergelassenen Arzt verordnet werden. Dazu stellen Sie das Formular 63 aus. Folgende Maßnahmen können Sie ankreuzen:
Soweit die Versorgungsnotwendigkeit unklar ist, empfiehlt sich vorerst eine Beratung durch das Palliativteam zu verordnen. Dies führt nicht automatisch zu einer Versorgung, sondern dient der Abklärung und der Entlastung des Hausarztes, der Patienten und/oder der Angehörigen. Die Tätigkeit der Niedergelassenen kann parallel weiter laufen. Sofern Hausbesuche und Beratungen durchgeführt werden, rechnet der betreuende Haus-/Facharzt die Leistungen gem. EBM über die KVH ab. Die Bestellung kann wie bei allen Formularen über den bekannten Weg erfolgen. Zur Kenntnisnahme ist das Formular in der unten stehenden Liste auf der Homepage eingestellt. .
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05.07.2011 |