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HZV-Vertrag der GEK

Kündigung des Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der Barmer GEK zum 31.12.2010

Der zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der vdek Landesvertretung Hessen im Jahre 2005 geschlossene Vertrag über die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V wurde nach Ablauf der Vertragslaufzeit im Jahre 2008 zunächst von der Gmünder-Ersatzkasse, (GEK) fortgeführt. Nach deren Fusion mit der Barmer Ersatzkasse zur Barmer GEK traten bereits zum Ende des Jahres 2009 einschränkende Regelungen hinsichtlich der Teilnahme von Versicherten und Hausärzten in Kraft (wir berichteten).

Die Barmer GEK hat den Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung nunmehr endgültig zum 31.12.2010 gekündigt.

Damit entfällt ab dem Quartal I/2011 nunmehr auch noch die Abrechnungsfähigkeit der Ziffer 92302 (HZV-Steuerungspauschale).

Wir bitten um Beachtung.


Ansprechpartner:

Team DMP/HZV
Tel: (0 69) 79 50 2-422
Fax: (0 69) 79 50 2-222

E-Mail:


33255 kvh de
21.01.2010
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