HZV-Vertrag mit der Knappschaft
Künftig sind alle gesetzlichen Krankenversicherungen durch den Gesetzgeber verpflichtet, Programme zur Hausarztzentrierten Versorgung anzubieten.
Im Rahmen dieser Verpflichtung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung zusammen mit der Knappschaft einen bundesweit geltenden Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V abgeschlossen, der zum 1. Oktober 2008 in Kraft getreten ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KBV unter diesem Link.
Die Einschreibeunterlagen für Ärzte und den Vertragstext zum HZV-Vertrag mit der Knappschaft können Sie in der unten stehenden Übersicht downloaden.
Die Einschreibeerklärungen für Versicherte erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner für die Hausarztzentrierte Versorgung bei der KV Hessen:
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Geschäftsstelle HZV
Georg-Voigt-Straße 15
60325 Frankfurt/Main
Tel: (0 69) 79 50 2-422
Fax: (0 69) 79 50 2-222
e-mail:
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Flyer Knappschaft_Der Hausarzt-Ihr Partner | 27.08.2009 | 89.63 KB |
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HZV Knappschaft Teilnahmeerklärung Arzt 2008-09-25 | 27.08.2009 | 29.69 KB |
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HZV Knappschaft Vertrag Lesefassung Nachtrag 1_05_02_2010 | 25.02.2010 | 188.10 KB |












