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HZV-Vertrag mit der Knappschaft

Bundesweiter Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung zwischen der KBV und der Knappschaft , gültig ab 1. Oktober 2008 - Informationen, Unterlagen und der Flyer im Überblick.

Künftig sind alle gesetzlichen Krankenversicherungen durch den Gesetzgeber verpflichtet, Programme zur Hausarztzentrierten Versorgung anzubieten.

Im Rahmen dieser Verpflichtung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung zusammen mit der Knappschaft einen bundesweit geltenden Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V abgeschlossen, der zum 1. Oktober 2008 in Kraft getreten ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KBV unter diesem Link.

Die Einschreibeunterlagen für Ärzte und den Vertragstext zum HZV-Vertrag mit der Knappschaft können Sie in der unten stehenden Übersicht downloaden.

Die Einschreibeerklärungen für Versicherte erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner für die Hausarztzentrierte Versorgung bei der KV Hessen:

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Geschäftsstelle HZV
Georg-Voigt-Straße 15

60325 Frankfurt/Main

Tel: (0 69) 79 50 2-422
Fax: (0 69) 79 50 2-222

e-mail:



Typ Titel Geändert am Größe
pdf .gif Flyer Knappschaft_Der Hausarzt-Ihr Partner 27.08.2009 89.63 KB
pdf .gif HZV Knappschaft Teilnahmeerklärung Arzt 2008-09-25 27.08.2009 29.69 KB
pdf .gif HZV Knappschaft Vertrag Lesefassung Nachtrag 1_05_02_2010 25.02.2010 188.10 KB

31.03.2010
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