DMP Brustkrebs in Hessen
Details zu den Verträgen und zu den Teilnahmebedingungen für Vertragsärzte
Für die Behandlung von Patientinnen mit Brustkrebs gibt es seit Ende 2003 ein Disease-Management-Programm (DMP), das vertraglich zwischen den hessischen Krankenkassen und einzelnen stationären Einrichtungen (sog. Brustkrebszentren) vereinbart wurde. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ist nicht Vertragspartner und kann die Vertragsärzte daher in dieser Hinsicht auch nicht beraten. Wir stellen Ihnen hier jedoch Informationen zur Verfügung, mit denen Sie sich einen Überblick über die Voraussetzungen für die Teilnahme als DMP-Vertragsarzt verschaffen können.
Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem DMP Brustkrebs wenden Sie sich bitte an:
Kopfstelle DMP Brustkrebs in Hessen
c/o vdek Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 22
55130 Mainz
Tel: (0 61 31) 98 25 5-0,
Fax: (0 61 31) 83 20 15
Leiter der Kopfstelle
Andreas Funk Lorraine Elter
Durchwahl 25 Durchwahl 11
Wer kann teilnehmen?
Am hessischen DMP Brustkrebs können nur Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtung Gynäkologie teilnehmenden. DMP-Vertragsärzte müssen folgende Qualifikationen erfüllen:
a) Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie
b) regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildung zum Thema Brustkrebs, insbesondere zu
* Diagnostik
* Operative Techniken und Therapiemethoden
* Psychosoziale Betreuung, Nachsorge und rehabilitative Maßnahmen
c) mindestens zweimal jährlich Teilnahme an interdisziplinären Tumorkonferenzen/Qualitätszirkeln innerhalb des Brust-Teams.
Wie werden Sie teilnehmender DMP-Vertragsarzt?
Bis zu Ihrer Teilnahme am DMP Brustkrebs sind folgende Schritte zu durchlaufen:
- Ihre Teilnahmevereinbarung (Anlage 4a des Rahmenvertrages Brustkrebs) erhalten Sie von der Kopfstelle DMP Brustkrebs in Hessen. Mit Ihrer erklärenden Unterschrift bestätigen Sie (neben den weiteren dort aufgeführten Anforderungen), die Strukturqualität für DMP-Vertragsärzte gemäß Anlage 2 des Rahmenvertrages zu erfüllen.
- Von der Kopfstelle erhalten Sie sowie das Koordinations-Krankenhaus die Bestätigung, dass Sie als DMP-Vertragsarzt an dem Programm teilnehmen können.
Welche Aufgaben haben Sie als DMP-Vertragsarzt?
Wenn Sie als Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, haben Sie die Möglichkeit, als DMP-Vertragsarzt tätig zu sein. Damit gehört gemäß § 4 (5) des Rahmenvertrages u. a. zu Ihren Aufgaben:
- die Beachtung der in § 9 des Rahmenvertrages geregelten Versorgungsinhalte
- die Koordination der ambulanten Behandlung der Patientinnen, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung anderer Leistungserbringer sowie die Information, Beratung und Einschreibung der Versicherten
- die sektorübergreifende Zusammenarbeit mit Koordinations- und Kooperations- Krankenhäusern nach dem Grundsatz:" So viel stationär wie nötig, so viel ambulant wie möglich"
- sofern erforderlich, die Inanspruchnahme assoziierter Vertragsärzte und Krankenhäuser
- die Information der Versicherten über die am Vertrag teilnehmenden stationären Einrichtungen bzw. Brust-Kompetenzzentren
- die Einweisung der Patientin in ein Koordinations- oder Kooperations-Krankenhaus
- die Erhebung und Weiterleitung der Dokumentationen zu bestimmten Zeitpunkten
- die Beachtung der Qualitätsziele einschließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie unter Berücksichtigung des im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraumes
- die Durchführung von intensivierten Patientinnengesprächen
- ggf. Erinnerung der Patientinnen an Nachuntersuchungstermine in Kooperation mit den teilnehmenden Krankenkassen.














