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Vertrag nach § 73 c SGB V : Ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Versicherte der BKK B. Braun und der BKK PwC

Verträge ab 1. Januar 2012

Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 haben sowohl die BKK B. Braun als auch die BKK PricewaterhouseCoopers (PwC BKK) jeweils einen Vertrag mit der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH)  nach § 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens geschlossen.

Mit diesem Vertrag verfolgen die Vertragspartner  vor dem Hintergrund steigender Umweltbelastungen und eines geänderten Freizeitverhaltens gerade jugendlicher Personenkreise (ausgiebiges Sonnenbaden, Nutzen von Solarien) das Ziel, zu einer weiteren Senkung neuer Hautkrebserkrankungen beizutragen.

Zu den anspruchsberechtigten Personen zählen die zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der BKK B. Braun bzw. bei der BKK PricewaterhouseCoopers (PwC BKK) versicherten Personen mit einem Alter ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung durch einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, der sich durch eine anerkannte Fortbildung für das Hautkrebs-Screening zertifiziert hat.

Den vollständigen Vertrag nach § 73 c SGB V  mit der BKK B. Braun finden Sie hier.

Den vollständigen Vertrag nach § 73 c SGB V  mit der BKK PricewaterhouseCoopers (PwC BKK) finden Sie hier.

36410 kvh de
15.03.2012
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