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Homöopathie-Vertrag mit der IKK classic

Homöopathie-Vertrag gem. § 73c SGB V
für Versicherte der IKK classic, gültig ab 1. Januar 2011.

Die AG Vertragskoordinierung, ein Zusammenschluss fast aller Kassenärztlichen Vereinigungen im Bundesgebiet, hat unter Federführung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Versicherte der IKK classic mit Wirkung ab 1. Januar 2011 einen Vertrag gem. § 73c SGB V zur Versorgung mit Homöopathie geschlossen.

Der Vertrag umfasst die Behandlung mit klassischer Homöopathie, bestehend aus spezifischen homöopathischen Leistungen sowie der homöopathischen Medikation mit Einzelmitteln nach den spezifischen Regeln der homöopathischen Heilkunde. Die Teilnahme an diesem Vertrag ist für Patienten sowie für Vertragsärzte freiwillig.

Die Leistungen nach diesem Vertrag werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung honoriert, für die homöopathische Erstanamnese beträgt die Vergütung für Patienten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr 60,-- € und vom Beginn des 13. Lebensjahres an 90,-- €. Die Repertorisation wird mit 20,-- €, die homöopathische Analyse ebenfalls mit 20,-- €, eine homöopathische Folgeanamnese in Abhängigkeit von der Dauer mit 22,50 € bis 45,-- € und die homöopathische Beratung mit 10,-- € vergütet.

Die Vertragsinhalte, insbesondere die Abrechnungspositionen, entsprechen dem bereits bekannten Muster der AG Koordinierung mit anderen Krankenkassen.

Den Vertragstext zum Homöopathie-Vertrag mit der IKK classic finden Sie in der unten stehenden Übersicht. Alle weiteren Unterlagen stellen wir Ihnen hier in Kürze zur Verfügung.

 

Homöopathie-Vertrag mit der IKK classic: Einschreibe- und Vertragsunterlagen
Homöopathie-Vertrag mit der IKK classic, gültig ab 01.01.2011
34355 kvh de
29.11.2010
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