Sie befinden sich gerade im folgenden Pfad:

Homöopathie-Vertrag mit der Barmer-GEK

Gültig seit 1. Januar 2009 – Hier finden Sie alles zum Sondervertrag "Homöopathie". Wichtig: Zum 01.01.2010 hat die GEK mit der Barmer Ersatzkasse fusioniert und nennt sich Barmer-GEK.

Zum 01.01.2009 konnte mit der Gmünder Ersatzkasse (GEK) ein Sondervertrag (§73c SGB V) für die homöopathische Versorgung abgeschlossen werden. Inhalte und somit die Teilnahmevoraussetzungen und Abrechnungsmodalitäten (inkl. Abrechnungsziffern) sind identisch mit dem bestehenden Vertrag zwischen BKK Mobil Oil und der KV Hessen. Einzig bei der Formulierung der teilnehmenden Ärzte gab es eine Konkretisierung, dass an diesem Vertrag lediglich Vertragsärzte mit Sitz in Hessen teilnehmen können. Dies ist erforderlich, da die GEK deutschlandweit tätig ist und den Vertrag auf den Bereich der KV Hessen beziehen möchte.

 

Durch die Fusion der GEK mit der Barmer-Ersatzkasse sind alle vertraglichen Rechte auf die Versicherten der Barmer Ersatzkasse übergegangen. Somit können ab 01.01.2010 alle Barmer-GEK-Versicherten an diesem Vertrag teilnehmen.

Die Team DMP/HZV steht Ihnen bei Fragen gerne unter der Telefonnummer (0 69) 79 50 2-422 zur Verfügung.



Typ Titel Geändert am Größe
pdf .gif GEK Vertrag Homöopathie 27.08.2009 20.77 KB
pdf .gif Teilnahmeantrag Ärzte 14.03.2012 32.88 KB

33724 kvh de
20.01.2012
nach oben


 

KVH-Online

Das Web-TV der KVen

info.line

Sie haben noch Fragen?
Unsere info.line steht Ihnen zur Verfügung:
Tel: 069 79502-602
Fax: 069 79502-640
Sprechzeiten:
Mo., Di. und Do.
von 8 bis 17 Uhr
sowie Mi. und Fr.
von 8 bis 16 Uhr

Sie haben Fragen zum Thema?

Ihr Ansprechpartner:
HZV Geschäftsstelle
Tel: (0 69) 79 50 2-422

Sitemap | Newsletter | Kontakt | Hilfe | Impressum