Homöopathie-Vertrag mit der Barmer-GEK
Zum 01.01.2009 konnte mit der Gmünder Ersatzkasse (GEK) ein Sondervertrag (§73c SGB V) für die homöopathische Versorgung abgeschlossen werden. Inhalte und somit die Teilnahmevoraussetzungen und Abrechnungsmodalitäten (inkl. Abrechnungsziffern) sind identisch mit dem bestehenden Vertrag zwischen BKK Mobil Oil und der KV Hessen. Einzig bei der Formulierung der teilnehmenden Ärzte gab es eine Konkretisierung, dass an diesem Vertrag lediglich Vertragsärzte mit Sitz in Hessen teilnehmen können. Dies ist erforderlich, da die GEK deutschlandweit tätig ist und den Vertrag auf den Bereich der KV Hessen beziehen möchte.
Durch die Fusion der GEK mit der Barmer-Ersatzkasse sind alle vertraglichen Rechte auf die Versicherten der Barmer Ersatzkasse übergegangen. Somit können ab 01.01.2010 alle Barmer-GEK-Versicherten an diesem Vertrag teilnehmen.
Die Team DMP/HZV steht Ihnen bei Fragen gerne unter der Telefonnummer (0 69) 79 50 2-422 zur Verfügung.
| Typ | Titel | Geändert am | Größe |
|
GEK Vertrag Homöopathie | 27.08.2009 | 20.77 KB |
|
Teilnahmeantrag Ärzte | 14.03.2012 | 32.88 KB |














