Homöopathie-Vertrag mit der BKK Mobil Oil
Der Vertrag der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen mit der BKK Mobil Oil zur Förderung der Homöopathie in der vertragsärztlichen Versorgung ist zum 1. September 2008 in Kraft getreten. Damit hatten Versicherte der BKK Mobil Oil in Hessen die Möglichkeit, homöopathische Behandlungen bei einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen.
Die BKK Mobil Oil hat den Vertrag zum 31.12.2011 gekündigt.
Damit entfällt ab dem Quartal I/2012 die Abrechnungsfähigkeit der Ziffern 97300, 97301 sowie 97302.
Wir bitten um Beachtung.
02.01.2012
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