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Wegfall des Versandlistenverfahrens für Erstdokumentationen

Wichtiger Hinweis für alle Praxen, die an einem DMP teilnehmen: Das Versandlistenverfahren als Nachweis der Arztunterschrift für Erstdokumentationen entfällt ab dem 23.05.2012.

Nach den Vorgaben des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG) entfällt für alle im DMP tätigen Ärzte die Verpflichtung, die im Rahmen der Disease-Management-Programme (DMP) erstellten Erstdokumentationen (ED) mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Der damit verbundene Wegfall des Versandlistenverfahrens ist ein weiterer Schritt, um in den Praxen den administrativen Aufwand der DMPs auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.

Ab dem 23.05.2012 erhalten Sie für Ihre an die Datenstelle in elektronischer Form übermittelten Erstdokumentationen keine Versandlisten mehr, da - wie oben ausgeführt - eine Unterschrift im Rahmen des Versandlistenverfahrens nicht mehr erforderlich ist.

Selbstverständlich wird Ihnen die Datenstelle auch über den 23.05.2012 hinaus monatlich eine „DMP-Arztinformation“ zur Verfügung stellen, aus der Sie alle im Vormonat in der Datenstelle eingegangenen Erst- und Folgedokumentationen und deren Verarbeitungsstatus entnehmen können.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Team DMP/HZV gerne zur Verfügung (Tel.: 069 / 79502-422, E-Mail: )

Ausführliche und immer aktuelle Informationen der Datenstelle erhalten Sie auch über folgenden Link: www.dmpservices.de

36640 kvh de
22.05.2012
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