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Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen

Informationen zum Sachverständigenrat im Gesundheitswesen führen wir im Folgenden auf:

Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Tel.: 01888 - 441-2294/2298
Fax: 01888 - 441-4915

E-Mail:
Internet: www.svr-gesundheit.de

Mit Inkrafttreten des GMG zum 1. Januar 2004 wurde die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen abgeschafft. Damit änderte sich die Bezeichnung des langjährig etablierten Sachverständigenrates. Aus "Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen" wird "Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen".

Die Aufgabenstellung ist im SGB V beschrieben (§ 142):

"Der Sachverständigenrat hat die Aufgabe, Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen. Im Rahmen der Gutachten entwickelt der Sachverständigenrat unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandener Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen und zeigt Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens auf; er kann in seine Gutachten Entwicklungen in anderen Zweigen der Sozialen Sicherung einbeziehen."

Gutachten

Die Gutachten des Sachverständigenrates werden im Abstand von zwei Jahren erstellt und auf der Homepage des SVR veröffentlicht.

28770 kvh de
27.08.2009
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