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Asylbewerber: Krankenhauseinweisung und Kostenübernahme

Für die Krankenhauseinweisung eines Asylbewerbers benötigt dieser eine Kostenübernahmeerklärung durch den zuständigen Kostenträger (Sozialamt / Fachdienst Integration).

Die Kostenübernahmeerklärung ist bei der Aufnahme im Krankenhaus vorzulegen. Andernfalls wird der Termin abgesagt.

Bitte weisen Sie Ihre Patienten auf diesen Umstand hin und geben Sie ihm die Krankenhauseinweisung mit genauer Diagnose zur Vorlage beim Sozialamt / Fachdienst Integration mit.

Dies gilt natürlich nicht für Notfälle!

28536 kvh de
27.08.2009
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