Asylbewerber: Krankenhauseinweisung und Kostenübernahme
Die Kostenübernahmeerklärung ist bei der Aufnahme im Krankenhaus vorzulegen. Andernfalls wird der Termin abgesagt.
Bitte weisen Sie Ihre Patienten auf diesen Umstand hin und geben Sie ihm die Krankenhauseinweisung mit genauer Diagnose zur Vorlage beim Sozialamt / Fachdienst Integration mit.
Dies gilt natürlich nicht für Notfälle!
27.08.2009
nach oben














