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Schwangerschafts-Konfliktberatung: Gesetzesänderung zum 01.01.2010

Neu: Aufklärungspflicht von Ärzten für Schwangere mit auffälligem Befund. Link zu den Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Zum 01.01.2010 ist das Schwangerschaftskonfilktgesetz geändert worden. Der neue § 2a sieht eine besondere Beratungs- und Informationspflicht für Ärzte bei auffälligem Befund vor. Im Rahmen der Beratung sollen diese den Patientinnen Informationesmaterial der Bundestzentrale für gesundheitliche Aufklärung aushändigen.

Dieses und weitere Informationen finden Sie unter diesem Link auf der Homepage der BZgA.

Schwangerschaftkonfliktberatungsstellen können Sie auf dieser Homepage suchen.

1000551 kvh de
21.01.2010
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