Krankenhauspflege-Richtlinien des Bundesausschusses vom 24. März 2003 (veröffentlicht im Dt. Ärzteblatt Nr. 4 vom 23. Januar 2004)
Richtlinien zum Download im pdf-Format (95 KB). Die Richtlinien aus dem Jahr 1982 wurden neu gefasst und der Gesetzeslage angepasst.
Inhalt:
§ 1 Ziel und Zweck
§ 2 Leistungen der Krankenhäsuer - gesetzliche Definitionen
§ 3 Abgrenzung zur ambulanten Behandlung
§ 4 Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung
§ 5 Beratung des Patienten
§ 6 Zusammenarbeit von Vertragsarzt und Krankenhausarzt
§ 7 Verordnung von stationärer Krankenhausbehandlung
§ 8 In-Kraft-Treten
In der Neufassung der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Verordnung von Krankenhausbehandlung wurde Wert darauf gelegt, den einweisenden Arzt darauf hinzuweisen, dass die stationäre Behandlung nur aus zwingenden medizinischen Gründen nach Ausschöpfen der ambulanten Behandlungsmöglichkeiten zu verordnen ist.
Wesentliche Änderungen hinsichtlich der Vorgaben zur Verordnung von Krankenhausbehandlung wurden nicht vorgenommen. Der bekannte Vordruck (Muster 2) gilt bis weiteres weiter.













