Unterlagen zur Fortbildungsveranstaltung "Online-Abrechnung"
Zwischen Oktober 2010 und Januar 2011 hat die KV Hessen zahlreiche Informationsveranstaltungen zur Online-Abrechnung angeboten. Viele KVH-Mitglieder nutzten die Möglichkeit, sich über die Online-Abrechnung und ihre verschiedenen, sicheren Zugangswege zu informieren. Die Unterlagen zu den Veranstaltungen stellen wir Ihnen hier als pdf-Dateien zur Verfügung.
Das Handout finden SIe hier. (Aktualisiert am 08.06.2011)
Eine Powerpoint-Präsentation ist hier für Sie eingestellt.
Einzelne Fragen sind bei den Veranstaltungen offen geblieben, die wir hier für Sie beantworten:
- Frage: Werden eHKS-Dokumente vom PVS automatisch gezipt?
Antwort: Ja, die entsprechende KBV-Richtlinie schreibt dies auch vor. - Frage: Darf ich mit meinem PVS-System ins Internet?
Antwort: Die Empfehlung der KBV rät davon ab und warnt vor den Sicherheitsrisiken. Für den Schutz der Patientendaten sind die Praxisinhaber selbst verantwortlich. -
Frage: Muss ich meine Patienten informieren oder ihre Zustimmung einholen, wenn ich mit der Online-Abrechnung die Patientendaten zur KV übertrage?Antwort: Nein. Die Verpflichtung zur Übermittlung der Abrechnungsdaten auf elektronischem Weg bzw. maschinell verwertbar auf Datenträger ist in § 295 SGB V gesetzlich geregelt.
Diese Vorschrift schafft gerade die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Aufzeichnung und Übermittlung von Sozialdaten. Absatz 4 schreibt dabei vor, in welcher Weise die für die Abrechnung notwendigen Angaben zu übermitteln sind. Sie ist insofern eine "lex spezialis" zum BDSG.
14.06.2011
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