AGB ab 01.07.2012
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen und Fortbildungen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
(Hier finden Sie ebenfalls eine pdf-Version zum Download)
§ 1 Allgemeines
- Die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, im Rahmen der Fort- und Weiterbildung angeboten werden,
- Soweit diese Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
- Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
§ 2 Anmeldung
- Die Abmeldung zu den angebotenen Fort- und Weiterbildungen erfolgt ausschließlich schriftlich (postalisch, per Telefax oder E-Mail) anhand des Anmeldeformulars oder online auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen mindestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung Hessen zugegangen ist. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zugang der Anmeldung ist die Eingangsbestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.
- Sollte die Anmeldung nicht innerhalb der Anmeldefrist zugegangen sein, obliegt es der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen diese zu berücksichtigen.
- Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt in der Regel schriftlich.
§ 3 Teilnehmerzahl
- Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der Teilnehmer unverzüglich eine Benachrichtigung.
- Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Insbesondere ist der Veranstalter berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen als den angegebenen Referenten durchführen zu lassen oder einen anderen Veranstaltungsort festzulegen.
§ 4 Teilnahmegebühren
- Die Höhe der Teilnahmegebühr entspricht dem ausgewiesenen Betrag der Veranstaltungsbeschreibung. Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Teilnehmer einschließlich der etwaig entstehender Kosten. In der Teilnahmegebühr sind sämtliche Veranstaltungsunterlagen sowie Getränke, ggf. Pausensnack und ggf. Mittagessen enthalten.
- Die Teilnahmegebühr wird mit Rechnungsstellung fällig und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
§ 5 Stornierung der Teilnahme
- Die Kassenärztliche Vereinigung ist berechtigt, die Veranstaltung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen abzusagen.
- Bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen dringenden Gründen kann die Veranstaltung verschoben oder mit anderen Veranstaltungen zusammengelegt werden. In diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht zu.
- Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ist berechtigt, im Falle des § 5 Absatz 2 Satz 1 die Veranstaltung absagen. In diesem Fall wird keine Teilnahmegebühr fällig. Bereits geleistete Teilnahmegebühren werden umgehend erstattet.
- Ansprüche auf Ersatz von Reisekosten oder wegen Verdienstausfall können nicht gegen die Kassenärztliche Vereinigung Hessen geltend gemacht werden.
- Der Teilnehmer ist berechtigt, seine Anmeldung bis spätestens 16 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei zu stornieren. Geht die Stornierung binnen 15 Tage vor
Veranstaltungsbeginn bei der Kassenärztlichen Vereinigung ein, wird die volle Teilnahmegebühr erhoben Die Stornierung muss schriftlich (postalisch oder per Telefax) erfolgen. Maßgeblichfür den rechtzeitigen Zugang der Stornierung ist die Eingangsbestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.
§ 6 Urheberrechte / Nutzungsrechte
Die Urheberrechte für die im Rahmen der Veranstaltung den Teilnehmern zur Verfügung gestellten und überlassenen Unterlagen bleiben bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Die Vervielfältigung und Verbreitung der den Teilnehmern zur Verfügung gestellten und überlassenen Unterlagen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Im Falle der Genehmigung ist die Urheberschaft ausdrücklich zu benennen.
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen übernimmt keine Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. Gleiches gilt für erteilten Rat und die wirtschaftliche Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse. Ansonsten erfolgt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Haftung
- Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschäden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.
- Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche - ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur - auf die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt.
§ 8 Angaben des Anmelders / Datenschutz
- Die Kassenärztliche Vereinigung weist darauf hin, dass der Teilnehmer seine korrekten Adressdaten bei der Anmeldung angeben muss.
- Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf. Angaben zu verändern bzw. löschen zu lassen.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Diese Teilnahmebedingungen gelten für Veranstaltungen ab dem 1. Juli 2012
Frankfurt am Main, 02.04.2012













