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Förderung der Allgemeinmedizin der vertragärztlichen Versorgung

Neue Bundesvereinbarung und Statut der KV Hessen gültig ab 01.01.2010, Version 01.01.2011, Stand 24.05.2011

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben zum 01.01.2010 die Fortführung der Vereinbarung  zur Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung verabschiedet. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bislang gültigen Vereinbarung ist die Ehöhung des monatlichen Förderbetrages auf 3.500 €. Sie finden an dieser Stelle ebenfalls die Anlage II zur Bundesvereinbarung ("Verfahrenswege / operative Ausführungsbestimmungen zur Förderung der Weiterbildung im stationären Bereich").

 

Die maximal zulässige  Förderhöchstdauer ist nicht mehr auf einen Zeitraum von 24 Monaten begrenzt. Sie richtet sich nach den Vorgaben der gültigen (Muster)Weiterbidungsordnung..

Mit der Neufassung der Bundesvereinbarung wurde auch das Statut der KV Hessen über die Förderung der Weiterbildung in der vertragsärztlichen Versorgung neu gefasst.
Wir haben für Sie die aktuelle Version vom 01.01.201, Stand 24.05.2011, hier eingestellt.

Die finanzielle Förderung eines Weiterbildungsverhältnisses unterliegt der Genehmigungspflicht durch die KV Hessen. Die Förderung wird auf Antrag des Praxisinhabers gewährt, der in seiner Praxis eine Stelle zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin vorhält und die Besetzung dieser Stelle mit einem geeigneten Bewerber nachweist. Der Antrag ist bei der für den Praxisinhaber zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu stellen.

Folgende Angaben bzw. Nachweise sind dem formlosen Antrag beizufügen:


Ansprechpartnerin:

Annette Dörr
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Georg-Voigt-Str. 15
60325 Frankfurt am Main

Tel:  (0 69) 7 95 02 - 958
Fax: (0 69) 79 50 2-8922

In der rechten Spalte können Sie mit Frau Dörr direkt in E-Mail-Kontakt treten.

28734 kvh de
15.08.2011
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WB Allgemeinmed Bundesvereinbarung ab 01 01 2010. Foerderung Allgemeinmedizin 2010_Anlage2 Statut WB Allgemeinmedizin KVH

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