Förderung der Allgemeinmedizin der vertragärztlichen Versorgung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben zum 01.01.2010 die Fortführung der Vereinbarung zur Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung verabschiedet. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bislang gültigen Vereinbarung ist die Ehöhung des monatlichen Förderbetrages auf 3.500 €. Sie finden an dieser Stelle ebenfalls die Anlage II zur Bundesvereinbarung ("Verfahrenswege / operative Ausführungsbestimmungen zur Förderung der Weiterbildung im stationären Bereich").
Die maximal zulässige Förderhöchstdauer ist nicht mehr auf einen Zeitraum von 24 Monaten begrenzt. Sie richtet sich nach den Vorgaben der gültigen (Muster)Weiterbidungsordnung..
Mit der Neufassung der Bundesvereinbarung wurde auch das Statut der KV Hessen über die Förderung der Weiterbildung in der vertragsärztlichen Versorgung neu gefasst.
Wir haben für Sie die aktuelle Version vom 01.01.201, Stand 24.05.2011, hier eingestellt.
Die finanzielle Förderung eines Weiterbildungsverhältnisses unterliegt der Genehmigungspflicht durch die KV Hessen. Die Förderung wird auf Antrag des Praxisinhabers gewährt, der in seiner Praxis eine Stelle zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin vorhält und die Besetzung dieser Stelle mit einem geeigneten Bewerber nachweist. Der Antrag ist bei der für den Praxisinhaber zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu stellen.
Folgende Angaben bzw. Nachweise sind dem formlosen Antrag beizufügen:
- Angabe über die voraussichtliche Dauer des Weiterbildungsabschnittes in der Praxis des Antragstellers
- Beschäftigungsumfang
- Nachweis über die von der Ärztekammer ausgestellte Weiterbildungsbefugnis des Praxisinhabers für die Allgemeinmedizin oder für die Weiterbildung in auf die Allgemeinmedizin anrechnungsfähigen Fächern
- Die deutsche Approbation des Arztes in Weiterbildung
- Eine Kopie des Personalausweises des Arztes in Weiterbildung
- Die Bestätigung der zuständigen Ärztekammer, aus welcher ersichtlich wird,
- dass der Arzt in Weiterbildung bereits den erforderlichen Weiterbildungsabschnitt in der stationären Versorgung absolviert (i.d.R 24 Monate in der stationären internistischen Patientenversorgung) hat und
- welche Weiterbildungszeiten in der Allgemeinmedizin der Bewerber noch abzuleisten hat (Vorwegentscheidung). Ansprechparnterin bei der Landesärztekammer Hessen ist Frau Diehm. Sie ist unter der Telefonnummer (0 69) 97 67 21 80 zu erreichen.
Ansprechpartnerin:
Annette Dörr
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Georg-Voigt-Str. 15
60325 Frankfurt am Main
Tel: (0 69) 7 95 02 - 958
Fax: (0 69) 79 50 2-8922
In der rechten Spalte können Sie mit Frau Dörr direkt in E-Mail-Kontakt treten.














