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Der Elektronische Informationsverteiler (EIV): Dokumentation und Datenübermittlung der Fortbildungspunkte im Rahmen der ärztlichen Fortbildungspflicht

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über die neue Form der Fortbildungsdokumentation und den Link zur Homepage des EIV

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des GKV Modernisierungsgesetzes müssen alle Vertragsärzte den Nachweis der kontinuierlichen Fortbildung, erstmalig bis zum 30. Juni 2009, gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erbringen. Ohne den termingerechten Nachweis ist mit Sanktionen zu rechnen.

Alle fünf Jahre müssen 250 Fortbildungspunkte pro Arzt registriert und dokumentiert werden - eine enorme Datenflut für die Landesärztekammern. Um diese besser bewältigen zu können und um die Ärzte bei der Dokumentation ihrer Fortbildungsaktivitäten zu entlasten, ist im Herbst 2005 der Elektronische Informationsverteiler (EIV) eingeführt worden. Mit diesem besteht die Möglichkeit, die Fortbildungspunkte jeder Veranstaltung für den jeweiligen Arzt elektronisch zu erfassen und an die zuständige Landesärztekammer weiterzugeben.

Die Landesärztekammer Hessen bietet seit Oktober 2007 ein Online-Portal zur Einsicht des elektronischen Fortbildungspunktekontos an, das rund um die Uhr erreichbar ist. Interessierte Ärzte können sich auf der Homepage der Landesärztekammer Hessen für diesen Service registrieren lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.laekh.de.

So funktioniert das System:

Jeder Arzt erhält von seiner zuständigen Landesärztekammer für den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) eine Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN). Für die zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen wird jeweils eine einheitliche Veranstaltungsnummer (VNR) vergeben.

Die Veranstalter der Fortbildungsseminare lesen die EFN der teilnehmenden Ärzte mit einem Barcode-Scanner von einer Liste ein und geben diese mit der VNR an einen zentralen Server der Bundesärztekammer weiter. Von dort werden die Meldungen an die einzelnen Landesärztekammern weitergeleitet. Einige Landesärztekammern werden die Barcode-Teilnehmer-Listen auch direkt entgegennehmen.

Für jeden Arzt wird bei den Ärztekammern ein elektronisches Punktekonto eingerichtet, auf dem die Informationen über die gemeldeten Fortbildungspunkte zusammenlaufen. Einige Kammern wollen künftig den Ärzten in ihrem Zuständigkeitsbereich auch die Möglichkeit geben, über eine gesicherte Internetverbindung Einsicht in ihr Punktekonto zu nehmen.

Der Punktestand auf dem Konto der zuständigen Landesärztekammer ist zum Stichtag maßgeblich für die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsnachweises. Das EIV soll den Ärzten gewährleisten, dass ihre gesammelten Fortbildungspunkte zeitnah verbucht werden. Das elektronische Verfahren ist auch kostengünstiger, da dadurch Buchungsstoßzeiten zum Ende der fünfjährigen Frist entzerrt und somit zusätzliche Mitarbeiter eingespart werden können.

Weitere Informationen zum EIV finden Sie unter folgendem Link:

http://www.eiv-fobi.de/

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27.08.2009
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