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Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Alle wichtigen Informationen rund um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Seit fast sechs Jahren wird über die elektronische Gesundheitskarte deutschlandweit diskutiert. In einzelnen Testregionen wurden Erprobungsphasen durchlaufen, unterschiedliche Initiativen versuchten, die Einführung zu verhindern. Auch die KV Hessen hatte sich eindeutig positioniert und Bedenken bzgl. der Sicherheit der Daten klar formuliert. Deutliche Nachbesserungen wurden inzwischen vorgenommen. Nicht alle Vorbehalte konnten aufgelöst werden, aber nun wird die Einführung der eGK auf Druck des Bundesgesundheitsministeriums noch in diesem Jahr forciert.

Mit der Ausgabe der neuen Versichertenkarten, die als prägnante optische Neuerung ein Lichtbild der Versicherten tragen, beginnen die Krankenkassen ab dem 01.10.2011. Es erfolgt kein unmittelbarer Austausch der alten Karten, die Umstellung auf neue Versichertenkarten erfolgt schrittweise und jede Krankenkasse handhabt den Ablauf individuell. Die Praxen allerdings sind verpflichtet, ihre Praxissoftware bis zum 30.09.2011 zu aktualisieren und die entsprechenden Geräte bereit zu halten, um ab dem 4. Quartal 2011 die eGK einlesen zu können.

Die Investitionskosten müssen von den Ärzten nicht alleine getragen werden. Zur Regelung der finanziellen Aufwendungen wurde auf Bundesebene eine Vereinbarung zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband getroffen, die den Umsetzungen auf Landesebene als Orientierung dient. Demnach sollen pauschale Erstattungen für stationäre und mobile Geräte sowie für die Installation gewährt werden ( Informationen und das Rückfax-Formular dazu finden Sie im  Mitglieder-Rundschreiben Nr. 5-2011 der KV Hessen ).

Momentan befindet sich die KVH gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen in Verhandlungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen. Erst wenn hier eine verbindliche Rahmenvereinbarung erzielt wurde, können verlässliche Aussagen darüber getroffen werden, in welcher Höhe und nach welchen Kriterien die Pauschalen für die Mitglieder der KV Hessen zugestanden werden.

Für die Organisation des Ablaufs steht aber heute schon fest, dass die Praxen die Geräte eigenverantwortlich anschaffen und nur für solche Geräte eine Pauschale erstattet wird, die gemäß den Anforderungen der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zertifiziert sind. Eine Auflistung dieser Geräte hat die gematik in ihrem Internetauftritt veröffentlicht. Das pdf-Dokument "Zugelassene Kartenterminals Basis-Rollout" erhalten Sie über diesen Link zur Telematik-Homepage.
Daneben stehen die Praxiscomputeranbieter für Rückfragen zur Kompatibilität der neuen Geräte mit der Praxissoftware zur Verfügung.

Nähere Informationen zur Höhe und dem Umfang der Pauschalen können Sie in unserem Rundschreiben nachlesen. Zu diesem Rundschreiben sowie zumFaxformular, zu unserem Informationsflyer und zum Feedback-Bogen gelangen Sie über diesen Link. 

eGK: Praxisinformation zur Handhabung der elektronischen Gesundheitskarte

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf zentrale Fragestellungen rund um den Gebrauch der neuen Versichertenkarte in den Praxen.

eGK: Ende der Ausstattungsphase am 30.09.2011

Die pauschalen Erstattungen für die Beschaffung der eGK-Lesegeräte können nur noch bis zum 30.09.2011 beantragt werden.

eGK: Verhandlungen über das Ende der Refinanzierungsphase

Erstattungsende 30.09.2011 bleibt für hessische Ärzte bestehen - bei Lieferverzögerung muss dem Erstattungsantrag der Nachweis der Bestellung beigefügt werden.


35040 kvh de
06.10.2011
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