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eGK: Verhandlungen über das Ende der Refinanzierungsphase

Erstattungsende 30.09.2011 bleibt für hessische Ärzte bestehen - bei Lieferverzögerung muss dem Erstattungsantrag der Nachweis der Bestellung beigefügt werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) haben am 17.08.2011 eine Vereinbarung darüber geschlossen, dass es für die Beanspruchung der eGK-Pauschalen ausreichend sein soll, dass bis zum 30.09.2011 eine Bestellung der Geräte erfolgt ist.

Die KVH und die Landesverbände der Krankenkassen haben sich verständigt, der Bundesvorgabe zu folgen. Demnach werden ab sofort auch dann Anträge auf Erstattung entgegen genommen, wenn die Geräte in den Praxen noch nicht installiert wurden.

Mitglieder der KVH, die die Pauschalen beantragen möchten, müssen Ihren Antrag über das vorgegebene Formular einreichen. Sind die Geräte noch nicht erfolgreich installiert, ist eine entsprechende Bestellbestätigung mit dem Antrag einzureichen. Nach dem 30.09.2011 können die Pauschalen nicht mehr beansprucht werden, zum 01.10.2011 neu niedergelassene Mitglieder können ihren Antrag noch bis zum 31.10.2011 einreichen. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Planungen.

Für Rückfragen stehen die BeratungsCenter vor Ort sehr gerne zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie über diesen Link.

35520 kvh de
31.08.2011
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