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eGK: Ende der Ausstattungsphase am 30.09.2011

Die pauschalen Erstattungen für die Beschaffung der eGK-Lesegeräte können nur noch bis zum 30.09.2011 beantragt werden.

Seit April 2011 konnten die Mitglieder der KVH für Beschaffung und Installation der neuen Lesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einen Antrag auf Erstattung der Pauschalen stellen. Die sog. „Refinanzierungsphase“ endet am 30.09.2011. Die KVH kann Anträge nur dann berücksichtigen, wenn das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis zum 30.09.2011 bei der KVH eingeht. Praxen, die zum 01.10.2011 neu zugelassen wurden, können Ihren Antrag noch bis zum 31.10.2011 einreichen.

Sollten die Geräte in den Praxen noch nicht erfolgreich installiert worden sein, muss dem Antrag eine Bestellbestätigung des Herstellers beigefügt werden. Auch hier ist der 30.09.2011 für den Anspruch auf die Pauschalen maßgeblich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Anträge, die uns nach dem 30.09.2011 erreichen, nicht berücksichtigen können.

Für Rückfragen stehen die BeratungsCenter vor Ort sehr gerne zur Verfügung.

35625 kvh de
23.09.2011
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