Blankoformular-Bedruckung
Das Verfahren der Blankoformularbedruckung wurde zum 1. Januar 2003 bundesweit eingeführt - und zwar auf freiwilliger Basis. Mit Hilfe Ihrer Praxis-EDV können Sie damit viele Formulare auf Basis einer vorgegebenen Druckvorlage selbst erstellen. Sie brauchen dazu u.a. spezielles Sicherheitspapier zum Ausdruck. Ihr Vorteil: Sie ersparen sich das Vorhalten der Vordrucke.
Alles, was Sie für die Teilnahme am Verfahren der Blankoformularbedruckung wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengestellt:
- Was ist Blankoformularbedruckung?
- Teilnahmevoraussetzungen (u.a. zertifizierte Software)
- Wie erhalte ich eine praxisspezifische BFB-Genehmigung?
Vorteile der Blankoformularbedruckung - Welche Formulare können über das Blankoverfahren bedruckt werden?
- Fälschungssicherheit
- Verwendete Drucker
- Sicherheitspapier
- Bedruckungsvorgaben
NEU: Keine Druckerzertifizierung mehr nötig. - Formularänderungen
- Kosten
Ansprechpartnerin bei der KV Hessen:
|
Sabine Kreppenhofer |
(0 69) 79 50 2-139 |
1. Was ist Blankoformularbedruckung?
Blankoformularbedruckung ist die Formularerzeugung auf unbedrucktem (Spezial-) Papier durch die Praxissoftware in der Arztpraxis, und zwar unter Verwendung eines Laserdruckers, der sowohl das eigentliche Formular als auch der Formularinhalt generiert.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Alle Mitglieder der KV Hessen können am Blankoformularbedruckungs-Verfahren unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen:
-
Die Quartalsabrechnung des Mitgliedes gegenüber der KV Hessen erfolgt EDV-gestützt über ein zertifiziertes Abrechnungssystem.
-
Die eingesetzte Praxissoftware ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Blankoformularbedruckung zusätzlich zertifiziert (kurz: BFB-Zertifizierung). Achtung: die BFB-Zertifizierung ist gebunden an die einbezogenen Formularmuster.
-
Für das Mitglied liegt eine praxisspezifische BFB-Genehmigung der KV Hessen vor.
3. Wie erhalte ich eine praxisspezifische BFB-Genehmigung?
1. BFB-Zertifizierung des Softwarehauses prüfen:
a) Prüfen Sie, für welche Formulare Ihr Softwarehaus eine BFB-Zertifizierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erhalten hat. Sind die von Ihnen benötigten Formulare dort aufgeführt?*
*Fragen Sie Ihr Softwarehaus oder Ihren Ansprechpartner bei der KV
2. Antrag an die KV Hessen schicken:
Füllen Sie den Antrag auf Blankoformularbedruckung vollständig aus und schicken Sie ihn unterschrieben an die KV Hessen.
3. Schriftliche BFB-Genehmigung von der KV Hessen:
Sie erhalten dann eine schriftliche Genehmigung von der KV Hessen.
4. Vorteile der Blankoformularbedruckung
- Sie können endlich geräuscharme Laserdrucker für die Bedruckung von Formularen verwenden und sind nicht mehr auf technisch veraltete und kaum noch erhältliche Nadeldrucker angewiesen; der Anteil der Nadeldrucker an allen verkauften Druckern in Deutschland beträgt mittlerweile nur noch zwei Prozent. Bislang konnten sich Laserdrucker in der Arztpraxis nicht durchsetzen, weil viele vertragsärztliche Vordrucke Mehrfachsätze sind (z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
- Neue Formularversionen kommen sozusagen automatisch durch Softwareanpassungen in die Arztpraxis. Damit entfällt die Notwendigkeit, alte Formulare zu vernichten. Folge ist ein erhebliches Einsparpotenzial an Papier.
- Eine Reihe relevanter Daten werden aus Sicherheitsgründen über einen zusätzlich aufgedruckten Barcode maschinenlesbar bereitgestellt. Hierbei kann es (insbesondere bei Einsendepraxen) zu erheblichen Einsparungen bei der Datenerfassung kommen, wenn die vorhandenen Möglichkeiten konsequent genutzt werden.
5. Welche Formulare können über das Blankoverfahren bedruckt werden?
Alle vertragsärztlichen Formulare (Ausnahme Rezept) und die Formulare im Rahmen der Psychotherapeutischen Behandlung können generell für das Verfahren der Blankoformularbedruckung zertifiziert werden. Hierfür wurden spezielle Vorgaben seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erarbeitet; die Softwarehäuser erhalten diese Informationen über die Updateroutinen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Das Rezept (Muster 16) wird aus Sicherheitsgründen nicht im Blankoverfahren erstellt, sondern weiterhin als Original-Vordruck bedruckt. Da Muster 16 aber kein Mehrfachsatz ist, kann für die Bedruckung des Originalvordrucks auch der Laserdrucker benutzt werden.
6. Fälschungssicherheit
Die Fälschungssicherheit der Formulare ist durch zwei Maßnahmen sichergestellt:
-
Verwendung von Sicherheitspapier
-
Aufdruck eines Barcodes
Für die Herstellung der Blankoformulare wird ein eigens konzipiertes Sicherheitspapier mit Wasserzeichen benutzt.
Zudem ist jedes Formular mit einem Barcode versehen. Der Barcode erfüllt primär die Funktion, manipulative Änderungen am bereits erstellten Vordruckmuster zu erschweren. Da gewährleistet ist, dass auf dem Barcode keine Daten gespeichert sind, die nicht auch direkt lesbar sind, können am Muster keine textlichen Veränderungen vorgenommen werden, ohne dass diese vom Barcode-Inhalt abweichen. Als Nebeneffekt dieses Sicherheitskriteriums werden über den Barcode eine Reihe der lesbaren und relevanten Daten maschinenlesbar in sicherer Form bereitgestellt, wobei es hier zu erheblichen Einsparungen bei der Datenerfassung kommen kann, wenn die damit verbundenen Möglichkeiten konsequent genutzt werden.
7. Verwendbare Drucker
Der Ausdruck der Blankoformulare ist nur über einen Laserdrucker zulässig.
Die Wahl des Laserdrucker ist unter anderem abhängig von den Geschäftsprozessen in der Praxis. Möchten Sie DIN A4- und DIN A5-Sicherheitspapier und zusätzlich den Rezeptvordruck bedrucken, benötigen Sie idealerweise einen Mehr-Schacht-Drucker (evtl. mit einem abschließbaren Schacht für die Rezepte). Generell sind auch Laserdrucker mit nur einem Papier-Einzugschacht zulässig. Letztlich sollte die Wahl des Druckers in Absprache mit dem Softwarehaus erfolgen.
8. Sicherheitspapier
Erhältlich ist dieses Sicherheitspapier - wie die anderen gängigen Formulare - über die Firma Rieco (siehe Bestellformular).
Die Kosten für das Sicherheitspapier werden von den Krankenkassen getragen.
Das Sicherheitspapier darf nur im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit des Arztes zum Einsatz kommen; andere Verwendungen (z.B. Privatliquidation) sind nicht zulässig.
(Ausnahme: Psychotherapie-Formulare werden auf weißem Papier ohne Barcode gedruckt.)
Das Sicherheitspapier gibt es in den Größen DIN A4 und DIN A5. Alle Formulare (mit Ausnahme des Rezeptes) können auf diesen Größen analog den Original-Formularen abgebildet werden. Durchschläge werden als Zweit- oder Drittausdruck reproduziert.
9. Bedruckungsvorgaben
Für die Bedruckung der Blankoformulare sind ausschließlich schwarze Farben zu verwenden.
10. Formularänderungen
Werden Änderungen an den BFB-Formularen vorgenommen, werden die Softwarehäuser automatisch über die bekannten Updateroutinen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung informiert. Für die Blankoformularbedruckung zertifizierte Softwarehäuser sind verpflichtet, einen entsprechenden Änderungsdienst zu organisieren.
11. Kosten
Für das Mitglied entstehen KV-seitig keine Kosten. Ob Ihnen von Ihrem Softwarehaus Kosten berechnet werden, ist abhängig von der individuellen Vertragssituation mit Ihrem Systemhaus.













